Liebe Frau Bader,
Ich bin nun seit 1 Jahr und 10 Monaten in Elternzeit und wir versuchen wieder schwanger zu werden. Ab 01.10. werde ich wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mich nun vor die Wahl gestellt, weiterhin auf 100 Prozent zu arbeiten (wie vor der Schwangerschaft), meinen Vertrag auf eine Teilzeit stelle umzuschreiben oder auf Elternteilzeit (dann bleibt mein Vertrag auf 100 %, wenn die Elternteilzeit um ist) zu kommen.
100 % fällt für mich allerdings raus. Wenn ich also jetz mit meinem AG ausmache, ab 1.10 wieder auf 50% zu kommen, bekäme ich im Falle einer Schwangerschaft weiterhin diese 50 %...
Was aber ist, wenn ich in Elternteilzeit gehe? Was bekomme ich dann während der Schwangerschaft? Und was wäre, wenn ich im September schon schwanger werden würde? Ich werde vom AG sofort ins BV geschickt, wenn ich schwanger bin (Rettungsassistentin)
Vielen Dank für ihre Antwort
Liebe Grüsse A. Schröer
von
Line1985
am 07.08.2017, 11:16
Antwort auf:
Schwanger während bzw in Elternteilzeit
Hallo,
bei einer neuen Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot würden sie den Mutterschaftslohn erhalten, den sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Elternzeit zu verlängern, da Sie dann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden können und das Mutterschaftsgeld für den vollen Lohn erhalten. Wenn dieser Vertrag noch besteht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Schwanger während bzw in Elternteilzeit
Bei einer erneuten Schwangerschaft bekommst du das was du auch ohne sie bekommen würdest. das gleiche gilt, wenn es warum auch immer - was eben nicht 100% sicher ist - wieder ein BV gibt. Du musst dich also jetzt schon wo festlegen. Seit neustem sind alle AG verpflichtet vom Gesetzgeber her wirklich erst ALLES zu prüfen und in die Wege zu leiten um ein BV zu umgehen, heißt notfalls kann man dich auch an die Telefonzentrale oder sonstwo hinsetzen. Ein BV - egal in welchem Job - ist also nie sicher.
Grob gesagt ist es aber so, Du kannst und willst nicht 100% arbeiten. 100% fallen also eh auf alle Fälle weg. Und da ist es egal ob du schwanger bist, nicht schwanger bist, ob BV oder nicht. den eine der Voraussetzungen ist eh, das du das auch leisten müssen kannst. was ja scheinbar nicht zutrifft.
Bliebe eine Teilzeitstelle. Und, da muss ich sagen, Du hast einen verdammt geilen Chef dem viel an seinen AN liegt. Bei Gelegenheit würde ich dem einfach mal Danke sagen. Weil, damit das er dir die Option frei läßt auch TZ innerhalb der EZ zu machen, rettet er dir deinen Arsch. Um es mal deutlich zu sagen. Er müsste es nämlich nicht anbieten, da du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hast ist es seine freiwillige Entscheidung dir diese Option zu gewähren. Für TZ nach EZ hättest du doch auch spätestens am 1.07 melden müssen, auch das hätte er also nicht mehr gewähren müssen. genauso wie du in dem falle das du dort nicht TZ arbeiten kannst schon hättest kündigen müssen. Aber egal, jetzt zu den Unterschieden:
Teilzeit innerhalb Elternzeit bedeutete, erstens ruht dein VZ-Vertrag weiterhin, zweitens kann man dich nicht kündigen und drittens kannst du im falle einer erneuten Schwangerschaft zum Tag vor dem erneuten Mutterschutz die EZ beenden - das ist einer der wenigen legalen mittel wo du die laufende EZ vorzeitig beenden darfst. Auch ohne Zustimmung des AG. hat zur Folge, Du bekommst das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 - also Mutterschaftsgeld nach VZ.
Teilzeit ohne Elternzeit bedeutet, dein VZ-Vertrag wird DAUERHAFT auf TZ geändert. In den meisten Fällen bedeutet es, das man nur erschwert wieder mehr arbeiten kann - selbst dann wenn die Kinder irgendwann größer sind. Und, man kann dich ab dem ersten Tag kündigen und Mutterschaftsgeld gibt es nur nach dem TZ-Gehalt.
Mein Rat an dich, höre auf deinen AG, verlängere die EZ und arbeite innerhalb diese in TZ. Das gibt dir die meisten Optionen udn sichert dich am besten ab.
Mitglied inaktiv - 07.08.2017, 17:21
Antwort auf:
Schwanger während bzw in Elternteilzeit
Erstmal, danke für diese sehr ausführliche Antwort.
Also, aktuell ist grade eine Kollegin schwanger, und genau wie ich auch damals, sofort ins BV. Mein AG hat nämlich leider keine Alternativen stellen.
Bekäme ich bei Elternteilzeit dann im BV auch weiterhin die vereinbarten Stunden bezahlt?
von
Line1985
am 08.08.2017, 12:16
Antwort auf:
Schwanger während bzw in Elternteilzeit
das heisst also, dass ich dann während der Schwangerschaft im BV (vor dem Mutterschutz) weiterhin das bekomme, was ich auch während der Elternteilzeit bekomme?
von
Line1985
am 08.08.2017, 20:38