Frage: schwanger und arbeitslos

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin bis Februar in Elternteil, da ich nur einen Jahres Vertrag hatte, bin ich dann arbeitslos. Nun bin evtl wieder schwanger. Steht mir Arbeitslosen Geld zu? Ich bin Altenpflegerin und hatte in der ersten Schwangerschaft schon Berufsverbot. Lg

von Buffy1982 am 01.01.2016, 17:39



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld 1. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Ja, Du kannst ja auch was anderes arbeiten. Callcenter, Verkauf, etc. Wann genau endet die Elternzeit und wann hast Du Dich beim Arbeitsamt gemeldet ? Gibt es Betreuung für das Kind ? Wie viele Stunden kannst Du arbeiten in der Woche ?

von Sternenschnuppe am 01.01.2016, 17:56



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich mich noch nicht Arbeitssuchend gemeldet habe. Ich habe auch das Problem das ich keine Betreuung für meinen Sohn habe.

von Buffy1982 am 01.01.2016, 18:05



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Dann ist in erster Linie der Kindsvater Dir und dem Kind gegenüber Unterhaltspflicht. ist er aber eh auch so.. Arbeitslosengeld1 gibt es nicht wenn Du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst, da du dann ja auch gar nicht arbeiten kannst. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung hast Du ab dem ersten Geburtstag spätestens. also schnellstens deshalb um eine Lösung bemühen. Krippen, KiTa oder ähnliches dürfte schwer sein, die meisten nehmen nur zu Aug/September neue Kinder an. Evtl also schauen wegen Tagesmutter. Wenn diese über das Jugendamt läuft, wie Kita usw auch, dann kostet die in den meisten Gemeinden auch das gleiche oder gar weniger als KiTa/Krippe für die Eltern. Langt das Einkommen des Kindsvaters nicht, müsst ihr schauen ob Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld (Kindergeldzuschlag) in Frage kommen. Als letzter Weg dann eben Hartz4. Ach ja, denk dann, du wirst auch keine Krankenversicherung mehr haben wenn das Elterngeld ausläuft und Du kein Arbeitslosengeld1 oder Hartz4 bekommst. Falls Du verheiratet bist musst du dann schauen ob du in die Familienversicherung Deines Mannes kannst, wenn nicht verheiratet musst Du dich selbst versichern. Mutterschaftsgeld wird es nur geben wenn Du selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, also einen neuen Job hast. Evtl kann es sein das du Anspruch auf die Einmalzahlung von 210 € hast wenn du dafür die Anforderungen erfüllst. Und Elterngeld dürfte auch gegen 300 € Mindestsatz gehen. Mein Rat, schnellstens den Hintern hoch bekommen, Lösung für die Kinderbetreuung finden und dann einen neuen Job suchen. Egal was !!! Hauptsache Du hast was erst einmal.

Mitglied inaktiv - 01.01.2016, 18:29



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Danke für eure Antworten!

von Buffy1982 am 01.01.2016, 18:41



Antwort auf: schwanger und arbeitslos

Schließe mich Dany an. Jeder verdiente Euro erhöht das neue Elterngeld und sichert die Krankenversicherung. Beim Arbeitsamr bekommst Du eh eine Sperre, weil Du Dich nicht fristgerecht gemeldet hast. 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist vorgeschrieben. Kasse beim Aldi, Lidl, Callcenter, Verkauf, jeder Euro zählt. Und bis Februar ist noch Zeit selbst was zu finden. Von der Schwangerschaft musst Du nix erzählen.

von Sternenschnuppe am 01.01.2016, 18:48



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