Ich habe nur eine Frage in wie weit muß ich mich nach den Mutterschutzgesetz diskriminieren lassen? Zur Info: ich bin in der 13 Woche schwanger und diene als Justizvollzugsbeamtin in einer JVA. Jetzt kommt die Frauenbeauftragre, und sagt, kein Schichtdienst mehr, ok, kein Nachtdienstmehr, schade weniger Geld, aber jetzt darf ich nicht mehr in meinem Hafthaus arbeiten, zu gefährlich, was soll denn das? ich bin doch nur schwanger! Und nicht Krank, ok meine Kolleginnen ,lassen sich direkt totschreiben, dh. Beschäftigungsverbot. Ich pers. würde nur bei Krankheit eine BV beantragen. Aber jetzt darf ich Aufgaben einer Sozilarbeiterin erledigen, für Häftlinge Anträge ausfüllen. Ich bin wirklich drauf und daran einen Anwalt einzuschalten, ich fühle mich sowas von Benachtiligt. Jetzt zum eigentlichen Thema zurück, kann ich mich irgendwie wehren oder hab ich überhaupt eine Chance? Ich weiß auch viele Schangere werden mich verurteilen, von wegen Egoistisch, aber ich gehe in meinem Job auf, und denke schon mit schrecken an den Mutterschutz!.Ein Segen geht mein Männe in den Erziehungsurlaub, denn dass wäre nix für mich 3 jahre rumhängen.
Mitglied inaktiv - 15.09.2006, 13:13