Hallo!
Bin Arbeitslos und werde während der SS wohl oder übel in Hartz 4 fallen. Muss ich dem Arbeitsamt jetzt schon bescheid geben (5.SSW) das ich schwanger bin? Steht mir der übliche Mutterschutz usw. zu?
Danke!!!
Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 15:50
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Wann du es dem Arbeitsamt mitteilst ist eigentlich deine Sache. Nachteile entstehen dir dadurch eigentlich keine. Ich habe es in der 13. SSW dort angegeben, seither hat sich aber auch niemand mehr bemüht mich zu vermitteln. Wenn du vor dem Mutterschutz ins ALG 2 fällst bekommst du normal ALG2 weiter und kein Mutterschutzgeld von der KK. AB Mutterschutz stehst du dann eben einfach nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Nach dem Muschu kannst du dann ganz normal in Erziehungsurlaub gehen.
LG
Mitglied inaktiv - 07.07.2005, 22:31
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Hallo!
Danke für die Antwort! Kann oder muß ich dann Erziehungsgeld beantragen oder bekommt man das ALG 2 weiter? Sorry, ich kenn mich da überhaupt nicht aus! Bin glaub ich im Moment ein bisschen überfordert damit :o)
LG
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 09:51
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitslos
Natürlich kannst du Erziehungsgeld beantragen , hat mit dem Arbeitsamt nix zu tun auch Kindergeld solltest du beantragen
Mitglied inaktiv - 09.07.2005, 12:33