Hallo,
seit gestern weiß ich, dass ich in der 5. SSW bin. Mein Arbeitsvertrag ist zum 30.9.07 befristet und das dieser unter diesen Umständen verlängert wird, denke ich eher nicht.
Wie läuft das dann ab 1.10.07? Muß ich mich dann hochschwanger arbeitslos melden? Ich verdiene jetzt (wg. öffentl. Dienst) für 19,25 Stunden nur knapp 600 Euro. Arbeitslosengeld würde es ja dann noch weniger werden. Was bekommt man dann im Mutterschutz? Zahlt da das Arbeitsamt? Wie ist das mit Erziehungsurlaub???
Fragen über Fragen. Auch wenn diese Fragen noch ziemlich früh sind, beschäftigen sie mich doch.....
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 11:37
Antwort auf:
Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2007
Antwort auf:
Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag
Hi...
´Glückwünsche erst ein mal...
also ich denke mal, wenn DU Geld haben möchtest, dann mußte Dich auch arbeitslos melden... ob Du vermittelt werden kannst ist eine andere Frage...
Ansonsten weiß ich auch nicht mehr...
Eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 13:36
Antwort auf:
Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag
ja, aber ich dachte eben nur, weil ich ja im 8./9. Monat sicher nicht mehr vermittelbar bin.....
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 14:18
Antwort auf:
Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag
Das sollte kein Problem sein, denn meine große Tochter geht schon in die Schule und wird danach von meiner Mutter betreut.
Ich arbeite momentan 19,25 Stunden.
Habe ich das dann richtig verstanden, dass von meinem letzten Nettogehalt (Durchschnitt der letzten 12 Monate) ca. 70% Arbeitslosengeld überbleiben und dieses aber auch als EG von der KK weitergezahlt wird?
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 15:50