Hallo, ich habe einen unbefristeten Arebitsvertrag und stecke noch in der Probezeit bis Mai . Bin gerade in der 7. Woche , sprich bis April sind meine 12 Wochen um. Ich arbeite im Büro und es geht mir dort sehr gut und ist bequem. Ich denke bis Mai würde ich es aushalten es noch nicht bekannt zu geben. Meine Frage ist ob ich nach der bekanntgebung in der Probezeit oder nach der Probezeit ein Unterschied gibt was die Kündigungsfristen angeht . So viel ich gelesen habe besteht Kündigungsschutz für mich während der Probezeit... aber was ich nach dem Mutterschutz und wenn die Elternzeit beginnt? Möchte gerne nach meiner Schwangerschaft wieder zurück zu diesem Beruf... wird das noch möglich sein wenn ich es innerhalb der Probezeit bekannt gebe ?
Gibt es für Mich Konsequenzen wenn ich es meinem
Arbeitsgeber erst so spät
Erzähle?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Natalie
von
Maamusiaa2018
am 10.02.2018, 06:34
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit?
Hallo,
auch in der Probezeit besteht schon Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit?
Einfach mal die Suchfunktion benutzen, denn die Frage wurde schon unzählige Male von Frau Bader beantwortet.
Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 10:37
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit?
Du kannst es jetzt sagen oder später. Du bist auch jetzt in der Probezeit schon unkündbar und wenn es kein befristeter Vertrag ist gilt die Probezeit jetzt auch als bestanden.
Wie der AG drauf reagiert und ob er es dir nachträgt kann niemand dir sagen. IMO macht es aber einen guten Eindruck wenn du schon konkreter sagen kannst wie die die EZ planst und ob du zB innerhalb dieser in TZ arbeiten willst usw. Nach Mutterschutz bzw Elternzeit hast du genau den gleichen Schutz wie alle anderen - heißt sobald die EZ vorbei ist kann man dir kündigen. Wenn Du planst keine EZ zu nehmen sondern direkt wieder nach dem Mutterschutz in VZ weiter zu arbeiten, gelten die gleichen 4 Monats-Fristen wie andere Frauen. Das du in der Probezeit schwanger geworden ist ist ohne Belang.
Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 12:20
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit?
Du bist nicht kündbar in der Probezeit und da Vertrag danach auch unbefristet ist, auch dann nicht. Weder im Mutterschutz, Elternzeit oder sonst etwas. Im Grunde entfällt damit einfach die Probezeit, was einige vielleicht als ungerecht empfinden, aber so ist nun mal die Rechtslage. Du brauchst dir keine Sorgen machen. Ich persönlich würde die Schwangerschaft sofort mitteilen, dann gilt der Kündigungsschutz auch ab sofort.
von
cube
am 10.02.2018, 12:24