Hallo Frau Bader, ich bin zum 31.08.13 Fristgerecht gekündigt,nach 17 Jahren! Bin aber ab jetzt schon freigestellt! Ich gehe zwar vors Arbeitsgericht,möchte aber eigentlich keine Wiedereinstellung sondern meine Abfindung,falls ich jetzt schwanger werden sollte,habe ich dann einen Anspruch auf Elterngeld? Und muss ich das meinem Arbeitgeber melden? Danke Gruß Melanie
von Melanie1975 am 27.02.2013, 00:07