Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin von Beruf Erzieherin, habe einen Festvertrag und von Januar 2014 bis einschließlich August 2014 unbezahlten Urlaub eingereicht und bewilligt bekommen. Seit April bin ich schwanger und auch gleichzeitig alleinerziehend.
Daher möchte bzw. muss ich unbedingt wieder mit dem Arbeiten beginnen.
1. Hebt sich der unbezahlte Urlaub in meinem Fall auf, oder liegt dies in der Gunst des Arbeitgebers?
2. Wenn ich ein Beschäftigungsverbot nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft bekomme, kann ich dann Arbeitslosengeld 1 oder 2 beantragen, oder geht das nicht, da ich in einem Beschäftigungsverhältnis stehe?
3. Im September würde ich wieder mit dem Arbeiten beginnen. Bekomme ich dann mein reguläres Gehalt, auch wenn ich vielleicht durch ein Beschäftigungsverbot nicht arbeiten kann?
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Mareile
von
M_areile
am 21.04.2014, 10:38
Antwort auf:
Schwanger im unbezahlten Urlaub, Aufhebung möglich?
Hallo,
Sie können nicht den unbezahlten Urlaub beenden, um in ein BV zu gehen. Das macht die KK nicht mit - da stellt sich die Frage der strafrechtlichen Beurteilung.
1. Der AG kann im übrigen frei entscheiden, ob er den unbezahlten Urlaub aufhebt - hier könnte er Ärger mit der KK bekommen.
2. geht nicht, Sie bekämen dann ja Lohn
3. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Schwanger im unbezahlten Urlaub, Aufhebung möglich?
Du möchtest also den Urlaub aufheben lassen, um ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Also trotzdem zuhause bleiben, dir das aber bezahlen lassen....
Hast du dir mal durch den Kopf gehen lassen, dass der eine oder andere oder der AG an einen Betrug denken und das staatsanwaltschaftlich überprüfen lassen könnte.....
1. Die vertragliche Vereinbarung "unbezahlter Urlaub" wird nicht verändert durch eine Schwangerschaft. Du kannst gern mit deinem AG etwas neues aushandeln.
2. Bekommst du ein Beschäftigungsverbot, passiert erstmal nix. Denn du hast ja unbezahlten Urlaub - also keine Beschäftigung von der du freigestellt werden musst. ALG1 bekommst du dann nicht, denn du bist nicht arbeitslos, sondern hast deinen Zustand selbst gewählt (unbezahlter Urlaub). Du kannst dich dann an den Vater deines Kindes wenden, der dir Unterhalt zu zahlen hat. Darüber hinaus könntest du es mit Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder H4 versuchen.
Wenn du keinen unbezahlten Urlaub hättest und ins BV gehen würdest, bekämst du ja BV-Lohn, bist also nicht arbeitslos, warum solltest du dann Arbeitslosengeld 1 bekommen?
Sollte dein BV-Lohn nicht ausreichen, wende dich an den Vater des Kindes bezüglich Unterhalt. Weiter Wohngeld....
3) Ja, bekommst du nach deinem Urlaub ein BV, bekommst du das Gehalt, was du ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Also bei Vollzeitvertrag Vollzeit-BV-Lohn. Bei Teilzeitvertrag Teilzeit-BV-Lohn.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.04.2014, 14:08
Antwort auf:
Schwanger im unbezahlten Urlaub, Aufhebung möglich?
Im Bauch kosten Kinder kein Geld.
Wie finanzierst Du Dich und die Krankenkasse denn aktuell ?
Ist Dein unbezahlter Urlaub zuende und bekommst Du ein BV, bekommst Du den alten Lohn.
von
Glühwürmchen
am 21.04.2014, 15:48
Antwort auf:
Schwanger im unbezahlten Urlaub, Aufhebung möglich?
Wovon lebst du denn aktuell? Ich gehe davon aus das dein AG dich jetzt nicht anstellen muss. Alg gibt es dann auch nicht. Da du ja im Urlaub bist. Verzwickte situation.
von
CKEL0410
am 21.04.2014, 16:16