Frage: SORGERECHT

Guten Abend Frau Bader, ich hoffe sehr, das sie mir etwas weiterhelfen können. Folgendes: Ich habe mich von dem leiblichen Vater des Kindes getrennt, und das alleinige Sorgerecht, und einen neuen Partner, der in einem anderen Bundesland lebt, wo ich voraussichtlich hinziehen möchte. Das wären 60 km ungefähr vom KV entfernt, und ich möchte auch das der leibliche Vater Umgang zu seinem Kind hat, steht außer Frage. Der leibliche KV erfuhr meinen geplanten Umzug, welcher noch nicht stattfand, und möchte jetzt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, weil er wie er so schön sagt, mir das Leben versauen möchte. Darf ich dann nicht zu meinem neuen Partner ziehen? Was kann ich tun, wenn er mich daran hindert? Freundliche Grüße

von Trude2018 am 20.02.2020, 22:36



Antwort auf: SORGERECHT

Hallo, huschhusch, bevor der Antrag durch ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2020



Antwort auf: SORGERECHT

hi, Das war nicht so schlau, deinem Ex von deinen Umzugsplänen zu erzählen. Aber das weißt du inzwischen sicher selber. Wenn der Vater das GSR wirklich beantragt entscheidet ein Richter, ob du das Kind mitnehmen darfst oder es womöglich beim Vater bleibt. Wie alt ist das Kind und wie ist die Betreuungssituation (welchen Anteil hat der Vater an der Betreuung?) floe

von la-floe am 21.02.2020, 06:21



Antwort auf: SORGERECHT

Aus meiner - nicht-rechtssicheren - Sicht, solltest du dich mit dem Umzug beeilen und möglichst schnell dort, am neuen Wohnort, auch für das Kind ein heimeliges Umfeld mit Betreuungsmöglichkeit (Kita, Schule, Freunde) schaffen, BEVOR der KV das Sorgerecht beantragt. Jetzt kannst du es noch. Wenn er erstmal das gemeinsame Sorgerecht beantragt, dann wird er es mutmaßlich auch erhalten und dann MUSS er in die Umzugspläne einbezogen werden. Willst du dann, bei geteiltem SR, weiterhin umziehen und er ist tatsächlich dagegen, dann entscheidet das das Gericht. Wie das ausgeht, kann man nicht vorhersehen. 60 km sind nun keine wirklich große Distanz, aber für einen Schichtarbeiter ohne Auto dann vielleicht doch nicht wirklich zumutbar. Letztlich kann dein Umzug dann ins Wasser fallen oder du ziehst trotzdem um und dann entscheidet wiederum das Gericht, ob das Kind dann nicht besser beim Vater bleibt. Aber mal aus der Sicht des KV: nicht nur wir Mütter hängen an den Kindern. Was würdest DU sagen, wenn der KV mit deinem Kind 60 km weit wegziehen würde und dir aber versichert, er hat nichts gegen Umgang. Würde bei dir nicht auch sofort alles aufploppen, was dann plötzlich einfach viel schwerer, teurer und komplizierter für dich wird?! Vielleicht solltest du dich mit ihm zusammensetzen und einfach mal durchsprechen, wie man den Umgang gestalten kann...auch bei 60 km.

von Mutti69 am 21.02.2020, 08:01



Antwort auf: SORGERECHT

ich würde schnellstmöglich umziehen, fakten schaffen UND parallel eine lebbare umgangsregelung quasi in vorauseilendem gehorsam "ausarbeiten". (ICH als richter würde mich bei einer möglichen Entscheidung immer fragen, warum der kv erst dann reagiert, wenn ein anderer mann ins spiel kommt. das mit dem leben schwer machen, ist das irgendwie dokumentiert?)

Mitglied inaktiv - 21.02.2020, 08:25



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Hallo, Ich bin wieder mal bei Kravallie. Genau so würde auch ich das empfehlen. LG luvi

von luvi am 21.02.2020, 09:23



Antwort auf: SORGERECHT

er hat mir diese Worte wortwörtlich geschrieben. zumal das Kind auch kaum Bezug hatte seit der Geburt, zum Vater. ich habe versucht, aber immerwieder hatte er keine Zeit als wir zusammen gewohnt haben, und uns (mich und kind) des öfteren auch aus der wohnung geworfen wenn wir gestritten haben. Drogen sind bei ihm leider auch nicht wenig im Spiel, und man erlebte eben sofort die wesensveränderung nach dem konsumieren.

von Trude2018 am 21.02.2020, 09:24



Antwort auf: SORGERECHT

mittlerweile macht er mich auch weil ich mich getrennt habe und am ausziehen bin, psychisch kaputt und droht schriftlich das er mir alles versauen wird.

von Trude2018 am 21.02.2020, 09:43



Antwort auf: SORGERECHT

meine Familie und Freunde Leben in dem anderen Bundesland.

von Trude2018 am 21.02.2020, 09:46



Antwort auf: SORGERECHT

na das ist doch schon mal nicht schlecht! es wird ja auch zeugen für die rauswürfe geben. das mit den Drogen würde ich mir NOCH aufheben, zu schnell kommt man als km in erklärungsnotstand, warum man sich einen suchtler als vater erwählt hat.

Mitglied inaktiv - 21.02.2020, 10:31



Antwort auf: SORGERECHT

Lieben Dank erstmal für die guten Tipps

von Trude2018 am 21.02.2020, 11:58



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