Frage: Rückzahlung an KV?

Hallo Frau Bader, mein Mann ist seit 2003 selbständig. Unser Sohn (*2001) war bei mir in der gesetzlichen KV mit versichert. Jetzt rief grad die Kasse an und sagte mir, dass unser Sohn nicht mehr mitversichert bleiben könnte, da mein Mann ja zuviel verdiene und auch privat versichert werden müßte. Das Schlimme an der Sache: sie wollen prüfen, ab wann die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr gegeben waren und ggf. Arztkosten zurückfordern. Mir ist ganz bange, geht das? Damit wären wir ja bankrott...

Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 16:33



Antwort auf: Rückzahlung an KV?

Hallo, wenn der privat Versicherte mehr verdient, kann es ein, dass das Kind mit ihm verswichert werden muss. Evtl. auch rückwirkend. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2005



Antwort auf: Rückzahlung an KV?

also wie ich es kenne,muss der gewinn vor steuern deines mannesunter 46800 im jahr liegen,damit das kind bei dir,ges.pflichtver., kostenfrei mitversichert werden kann. wenn diese grenze überschritten ist,solltet ihr es der kk melden,ansonsten fragen die so einmal im jahr nach. dann kannst du entweder dein kind privat versichern oder es als freiwillig gesetzlich zu einem beitrag für alle personen ohne eigenes einkommen für ca. eur 120 monatlich versichert lassen. die beiträge für das bzw. die jahre,wo dein mann drüber lag,müsstest du leider nachreichen,aber die arztrechnungen können sie doch nicht von dir zurückfordern!!!!! das kann ich mir nicht vorstellen! die haben garantiert gemeint,die monatlichen beiträge rückwirkend zahlen,was ja auch okay ist... jaja,schwere problematik!! lg pitti

Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 17:44



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