Frage: Rückzahlung Fortbildungsgeld

Hallo, wie habe ich die Formulierung zu verstehen, wenn ich mein Fortbildungsgeld/-zuschuss zurückzahlen muss, wenn ich nicht "2 Jahre nach der Fortbildung im Betrieb gearbeitet habe"? In meinem Falle waren die letzten beiden Jahre Elternzeit, Mutterschutz und Arbeitsverbot in der SS, muss ich dann -im Falle einer Kündigung- das erhaltene Geld zurückzahlen? Grüße Zwillingsmama

von 2010Zwillingsmama am 10.11.2011, 17:56



Antwort auf: Rückzahlung Fortbildungsgeld

Hallo, das würde im Zweifel ein Gericht bewerten. Aber Sie waren ja noch im Arbeitsverhältnis, dieses hat geruht. Frage ist, ob ein Richter sagen würde, Sie haben de facto nicht gearbeitet u müssen deshalb zurückzahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2011



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