Hallo, wie habe ich die Formulierung zu verstehen, wenn ich mein Fortbildungsgeld/-zuschuss zurückzahlen muss, wenn ich nicht "2 Jahre nach der Fortbildung im Betrieb gearbeitet habe"? In meinem Falle waren die letzten beiden Jahre Elternzeit, Mutterschutz und Arbeitsverbot in der SS, muss ich dann -im Falle einer Kündigung- das erhaltene Geld zurückzahlen? Grüße Zwillingsmama
von 2010Zwillingsmama am 10.11.2011, 17:56