Hallo, habe während meiner Elternzeit einen Monat in März/April 2014 Teilzeit gearbeitet und Elterngeld aufgestockt. Im Juni 2017 wurde seitens des Amts nun nachgerechnet und mir ist heute die Rückzahlungsforderung zugegangen. Mich interessiert nun ob das rechtmäßig ist? Meine Tochter ist mittlerweile 4 Jahre und der letzte Elterngeldbescheid mehr als 3 Jahre her. Welche Ausschluß- bzw. Verjährungsfristen sind hier relevant bzw. wie lange darf das Amt Geld zurückfordern? Danke für Ihre Hilfe und viele Grüße!
von schneckse am 14.07.2017, 20:53