liebe frau bader, ich muss noch einmal eine nachfrage stellen. wenn in meinem vertrag steht, dass eine versetzung an einen anderen arbeitsort nur in gegenseitigem einvernehmen erfolgen kann, kann ich dann somit nach der elternzeit darauf bestehen, am alten standort beschäftigt zu werden? wie soll ich vorgehen, wenn der arbeitgeber mir nur einen anderen standort anbietet?
von
sewbee
am 23.07.2013, 14:47
Antwort auf:
Rückkehr nach Elternzeit Nachfrage
Hallo,
Einvernehmen heißt Einvernehmen. Also nur, wenn beide zustimmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Rückkehr nach Elternzeit Nachfrage
Hallo das geht doch laut Vertrag nur mit deiner Zustimmung! Also kann er es nicht einfach bestimmen. Steht es denn im Raum? Das es deinen Platz nicht mehr gibt.
von
CKEL0410
am 23.07.2013, 14:56
Antwort auf:
Rückkehr nach Elternzeit Nachfrage
naja, sagen wir mal so, ich bin seit vier jahren raus aus dem job. da lassen sich eine menge von argumentationen finden, warum es so den job nicht mehr gibt. im moment habe ich schon mal eine mündliche absage für die teilzeit in elternzeit für das komplette nächste jahr kassiert für die alte abteilung wegen der wirtschaftlichen situation. die wird am tag vor meiner rückkehr im herbst 2014 aber auch nicht anders sein als am tag meiner rückkehr. allerdings gibt es am tag meiner rückkehr ja arbeitsrechtlich die verpflichtung mich zurückzunehmen. in der vergangenheit hat es wohl fälle gegeben, in denen man den leuten dann rechtsgültig arbeit an anderen standorten angeboten hat, wohlwissend, dass sie diese nicht annehmen können. rechtlich war man da offensichtlich auf der sicheren seite. allerdings kenne ich deren arbeitsverträge nicht im detail, denn nach x firmenübernahmen hat da ja jeder so seinen anderen vertrag.
von
sewbee
am 23.07.2013, 23:29