Risikoschwangerschaft und Wunsch nach Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Risikoschwangerschaft und Wunsch nach Beschäftigungsverbot

Hallo, da ich leider bereits 3Fg durch meine Gerinnungsstörrungn durchmachen mußte will ich in dieser SS kein Risiko eingehen- Mein Frauenarzt hat mich nun seit ca 4Wochen krankgeschrieben (weiterhin noch eine Wo)- will aber die AU mindestens bis zur 12SSW fortsetzen ggf die komplette SS durch. Auf mein Nachfragen auf ein Beschäftigungsvernbot meinte sie nur: sie darf es nicht ausstellen sondern nur der Arbeitsmedizinische Dienst- ich kenne das aber vom Internet anders. Nun meine Frage: bekommt man als Risikoschwangere ein BV wenn man als Krankenschwester auf einer Akutstation mit 42arbeitet? Kann mir dabei der Betriebsarzt helfen oder was können sie mir raten? Ungern würde ich eine Dauerkrankmeldung in Anspruch nehmen, da sich daraus erhebliche Finanzielle Einschränkungen ergeben- bevor ich jedoch die Schwangerschaft gefährde..... herzlichen Dank für ihre Hilfe Julia

Mitglied inaktiv - 17.07.2008, 12:20



Antwort auf: Risikoschwangerschaft und Wunsch nach Beschäftigungsverbot

Hallo, das ist vielleicht eher eine Frage für unsere FA-Foren. Rechtlich muss man grundsätzlich unterscheiden: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Schwer heben, lange Stehen) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Ein BV stellt ansonsten der FA aus. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Wenn Sie aber wegen der Risiko-SS nur begrenzt arbeiten können, ist das kein Fall von BV, sondern Krankschreibung. Wenn die Arbeit grds. eine Gefahr für die werdende Mutter/ das Kind darstellt, ist es ein Fall von BV. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2008



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