guten tag,
ich habe am 1.8.10 wieder angefangen zu arbeiten. arbeite im öffentlichen dienst. am 2. 3 .08 ist mein kind zur welt gekommen (errechneter gebtermin 12.3.). ich hatte noch urlaub den ich nicht genommen habe. nun nach dienstantritt habe ich eine neue urlaubsabrechnung bekommen mit 12 tagen neuen urlaub für 2010 und null tage alten urlaub. obwohl ich genau weiß das ich noch mindestens 5 tage urlaub für 08 hatte. .. darf der arbeitgeber die tage verfallen lassen ?
vielen dank für ihre mühen !
freundliche grüße, wellenbrecher
Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 20:53
Antwort auf:
resturlaub nach elternzeit
Hallo,
wenn es der 1. EU vom 1. Kind war, kann er nach der EZ im Jahr des Arbeitsantrittes u m Folgejahr genommen werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2010
Antwort auf:
resturlaub nach elternzeit
Hi, na ich bin auch im öffentlichen Dienst und hab komplett meinen Jahresurlaub, den ich 2009 nicht nehmen konnte, da Beschäftigungsverbot hatte, bekommen. Hab jetzt sozusagen noch anteilig 28 Tage alten Urlaub und geh dann erst arbeiten. Da lass dir das mal lieber von eurer Personalstelle ordentlich berechnen.
Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 10:08