Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, 2012 wurde ich mit meiner 1. Tochter schwanger (geb. 16.01.2013), im Juli 2012 habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen und hatte zu diesem Zeitpunkt noch 10,5 Tage Resturlaub. Elternzeit habe ich für 2 Jahre eingereicht - diese wurde wegen einer 2. Schwangerschaft bzw. Mutterschutz (Ab 01.10.2014) unterbrochen. Nun habe ich wieder angefangen zu arbeiten und meinen Arbeitgeber auf meinen Resturlaub von 2012 angesprochen - angeblich stünde mir kein Resturlaub mehr zu. Habe ich noch Anspruch auf meinen Resturlaub? Und habe ich auch im Mutterschutz Urlaub angesammelt? Beste Grüße

von zerra89 am 24.11.2017, 18:34



Antwort auf: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo, ja, können Sie noch nehmen. Urlaubsanspruch hat man für jeden Monat, den man nicht komplett in EZ war Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Resturlaub nach Elternzeit

Meiner Meinung nach ist der Urlaub nicht verfallen und kann im Jahr der Rückkehr + im Folgejahr genommen werden. § 17 Abs. 2 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html §17 MuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html

Mitglied inaktiv - 24.11.2017, 19:35



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