Hallo,
bevor ich in Mutterschutz gegangen bin wurde ich krank geschrieben. Meine Elternzeit ist eigentlich mitte November 2013 vorbei. Ich fange aber erst im Februar 2014 stundenweise wieder an. In der Regel muss der Resturlaub in der Firma bis Februar eines Folgejahres genommen werden. Was passiert mit meinem Resturlaub, darf dieser einfach gestrichen werden?
Viele Grüße
von
Erdbeere1979
am 12.12.2013, 11:39
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit
Hallo,
nach BEEG kann der Urlaub im Jahr nach der EZ u im Folgejahr genommen werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2013
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit
Kannst Du Dir jetzt auszahlen lassen zum
Beispiel.
Wie bist Du denn aktuell krankenversichert ?
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2013, 12:17
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit
Urlaub der vor der EZ nicht mehr genommen werden konnte (inkl. dem Anspruch aus den Mutterschutzzeiten) kann nach der EZ genommen werden im laufenden und im Folgejahr.
Wenn Deine EZ also Mitte November endet dann darf der Urlaub nicht vor dem 31.12.2014 verfallen.
Eine Auszahlung ist eigentlich nur bei Beendigung der Beschäftigung zulässig (so schreibt es zumindest Frau Bader immer).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 12.12.2013, 12:52
Antwort auf:
Resturlaub nach Elternzeit
Ich hab den sogar in der laufenden Elternzeit ausbezahlt bekommen.
Auf drei Monate verteilt nach dem Elterngeld.
Das war super.
Gehen tut es also, vielleicht aber Kulanz und Auszahlungspflicht erst bei Beendigung ?
von
Sternenschnuppe
am 12.12.2013, 12:55