Rein Theoretische Frage habe... Tod des Erzeugers "vor" Geburt... ERBE????

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rein Theoretische Frage habe... Tod des Erzeugers "vor" Geburt... ERBE????

Hallöle Angenommen der Kindsvater verstirbt vor der Geburt des Kindes (Eltern nicht verheiratet), hätte das Kind dann trotzdem einen Erbanspruch, obwohl es erst "nach dem Ableben des Erzeugers" geboren wäre? Würd mich mal so intressieren, rein theoretisch. Hab da nämlich mal ne Frau kennengelernt, bei der war der Fall so und Ihr wurde gesagt sie kriegt nix bzw die war nur am kämpfen. LG Peeka, ahnungslos

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 15:33



Antwort auf: Rein Theoretische Frage habe... Tod des Erzeugers "vor" Geburt... ERBE????

Hallo, erben kann nur, wer zur Zeit des Todes schon auf der Welt ist (=Rechtsfähigkeit), gleichwohl kann man jemanden, der noch nicht geboren ist, schon im testament einsetzen (und dann hoffen, dass er zum Zeitpunkt des Todes schon geboren ist) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2009



Antwort auf: Rein Theoretische Frage habe... Tod des Erzeugers "vor" Geburt... ERBE????

Neben den war Frau bader sagt: War der vater denn überhaupt denn schon der VATER? Denn: bei unverheirateten Eltern muß der vater de Vaterschaft anerkennen, sonst ist ebe eben NICHT der Vater und das Kind somit nicht erbberechtigt. Die vaterschaft kann man ja auch schon vor der geburt anerkennen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 17:04



Antwort auf: Rein Theoretische Frage habe... Tod des Erzeugers "vor" Geburt... ERBE????

"Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren." Weiß jetzt allerdings nicht, wie sich das mit der Vaterschaftsanerkennung verhält, was desireekk angesprochen hat. Ich hatte im Büro mal vor einigen Jahren den Fall, da ist ein Vater gestorben, der 2 fast gleichaltrige minderjährige Kinder von der Ehefrau und einer anderen Frau hinterlassen hat, wovon eines zum Todeszeitpunkt noch nicht geboren war. Für den Erbscheinsantrag mußte die Geburt des Kindes abgewartet werden. Weiß allerdings nicht mehr, wie das mit der Vaterschaftsanerkennung war. V. G.

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 23:11



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