Liebe Frau Bader, ich habe mich durch die diversen Beiträge bezügl. notariell "abgesicherter" Patenschaften gekämpft. Da, rechtlich gesehen, das Jugendamt die letzte Entscheidung trifft, stellt sich mir die Frage, ob es dann nicht ausreicht, wenn ich in meinem Testament die Wunsch-Paten benennen würde. (Natürlich würde dieser Punkt dann im Testament meines Ehemanns übereinstimmen). Hätte ein Testament somit nicht den gleichen Stellenwert wie die notarielle Niederschrift? Wenn nein - warum nicht? Besten Dank im voraus für Ihre Antwort. Ute
Mitglied inaktiv - 30.09.2000, 01:01