Reicht ein Testament zur Absicherung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reicht ein Testament zur Absicherung?

Liebe Frau Bader, ich habe mich durch die diversen Beiträge bezügl. notariell "abgesicherter" Patenschaften gekämpft. Da, rechtlich gesehen, das Jugendamt die letzte Entscheidung trifft, stellt sich mir die Frage, ob es dann nicht ausreicht, wenn ich in meinem Testament die Wunsch-Paten benennen würde. (Natürlich würde dieser Punkt dann im Testament meines Ehemanns übereinstimmen). Hätte ein Testament somit nicht den gleichen Stellenwert wie die notarielle Niederschrift? Wenn nein - warum nicht? Besten Dank im voraus für Ihre Antwort. Ute

Mitglied inaktiv - 30.09.2000, 01:01



Antwort auf: Reicht ein Testament zur Absicherung?

Liebe Ute, das Gesetz sieht hierzu vor, daß auch durch "letztwillige Verfügung", also durch Testament, ein Vormund benannt werden kann. Wie schon ausgeführt, darf der Vormund nur übergangen werden, wenn er ungeeignet ist (Gefährdung des Kindswohles), wobei man auch unwürdig ist, wenn man in Konkurs gegangen ist für die Dauer des Konkurses (komische Regelung). Ich rate Ihnen, das Testament beim Amtsgericht gegen geringe Gebühr zu deponieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2000



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