Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es Ihrer Ansicht nach in folgendem Fall:
Nach einer Kaiserschnittentbindung im Juli blieb ein Plazentarest in der Gebärmutter zurück - das darf definiv nicht passieren, denn der operierende Arzt holt von Hand die Plazenta aus der Gebärmutter.
8 Wochen später mußte der vrebliebene Rest operativ entfernt werden, dabei wurde die Gebärmutter verletzt, was weitere Risiken mit sich brachte, ganz zu Schweigen von der Angst und Sorge, ob danach alles OK ist.
Welche Aussicht auf Erfolg haben hier rechtliche Schritte gegen die Klinik ??? Vielen Dank für Ihre Antwort, Gruß, Andrea
Mitglied inaktiv - 17.09.2000, 21:09
Antwort auf:
Rechtslage bei "Kunstfehlern" im Krankenhaus
Liebe Andrea,
das Problem mit Fehlern von Ärzten ist immer das Gleiche: man kann noch so recht haben, durchsetzen kann man die wenigsten Fälle.
Zunächst stellt sich das Problem, ob Sie den Fehler definitiv und eindeutig Beweisen können. Da müßte man wohl ein Gutachten machen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, ein teures Unterfangen (so ca. 10.000 DM). Und dann die Ansprüche durchzusetzen, ist äußerst schwierig. Ich persönlich halte das für einen Fehler im Rechtssystem, denn wenn man auch juristisch Ansprüche hat, kriegen die wenigsten angemessene Schmerzensgeldzahlungen.
Ich kann Ihnen nur raten, bei der Anwaltskammer bei Ihnen vor Ort nachzufragen, ob es einen RA gibt, der sich hiermit verstärkt beschäftigt.
Ich wünsche gute Besserung und viel Glück,
N. Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2000