Frage: Rechte biologischer Vater

Hallo, ich bin verheiratet und habe mit meinem Mann zwei Kinder. Nun hatte ich (was ich inzwischen sehr bereue) Anfang diesen Jahres eine Affaire und wurde durch eine Verhütungspanne auch noch schwanger von diesem Mann. Meinem Mann habe ich sofort alles gebeichtet, auch den "Erzeuger" habe ich über die Schwangerschaft informiert. Nun ergibt sich folgende Situation: mein Mann und ich wollen und werden zusammenbleiben und das Kind zusammen groß ziehen. Der biologische Vater möchte aber unbedingt die Vaterrolle für dieses Kind übernehmen, es regelmäßig sehen und auch als Vater eingetragen werden. Wir möchten das aber nicht. Das Kind soll ganz normal wie seine Geschwister aufwachsen, und der biol.Vater würde nur ständig Unruhe in die Familie bringen. Mein Mann möchte aus verständlichen Gründen auch überhaupt keinen Kontakt zu diesem Mann haben. Nun hat der biol. Vater sich schon mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt und hat mir auch schon gedroht, wenn ich ihn das Kind nicht sehen lasse, würde ich es bereuen. Nun hab ich Angst. Was für Möglichkeiten hat er, wenn das Kind in eine nun wieder intakte Ehe und bestehende Familie hineingeboren wird? Natürlich soll das Kind irgendwann erfahren, wer sein biologischer Vater ist. Aber wie und wann werden wir noch überlegen, eventl. uns auch beraten lassen. Nur, wenn er einen regelmäßigen Umgang mit dem Kind hat, werden auch die Geschwister erfahren, warum. Dann wird es auch die ganze Nachbarschaft wissen. Und dann wird unser drittes Kind überall der kleine Bastard sein, der ausserehelich gezeugt wurde. Und mein Mann der deppige betrogene Ehemann. Das möchten wir auf keinenfall. Was für Möglichkeiten hat der biologische Vater, eine Vaterschaftsfestellung zu erzwingen? Kann er Rechte einklagen? Vielen Dank und LG, Hanna

Mitglied inaktiv - 18.03.2008, 15:57



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo, meine Vorrednerinnen haben recht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2008



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo, ich befürchte, meine Frage könnte nicht "allgemein" genug sein. Also noch mal ganz allgemein gefragt: kann ein biologischer Vater die Vaterschaft anfechten, wenn der eingetragene Vater zum Zeitpunkt der Geburt des betreffenden Kindes mit der Mutter verheiratet ist und es auch bleibt? LG Hanna

Mitglied inaktiv - 18.03.2008, 16:19



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo, das kann er und das wird er wohl auch tun, wenn er jetzt schon mit Anwalt droht. Zu blöd, dass du die Sache offen gelegt hast, denn: Das Kind wird zunächst ehelich geboren, weil du ja verheiratet bist. Dann kann aber die Vaterschaft angefochten werden (sowohl von Mutter als auch vom Vater) und der Richter kann die Vaterschaft eben entsprechend feststellen (lassen). Und ab da ist dann der leibl. Vater im Stammbuch, bzw. auf der Geburtsurkunde (im Familienstammbuch steht das Kind ja dann nicht mehr) eingetragen, für die Krankenversicherung mit zuständig, derjenige, der das Kind beerben könnte und selbstverständlich kann er auf seinem Umgangsrecht bestehen, was du ohne triftigen Grund nicht verwehren kannst. Eine intakte Familienkonstellation ist KEIN triftiger Grund (ich spreche aus Erfahrung, war eine andere Konstellation, aber das Problem identisch). Vielleicht ist es möglich, dass DU das alleinige Sorgerecht hast und somit Entscheidungen der Namensgebung, Einschulung, Operationen, Beantragung von Reisepass, Eröffnung von Konten alleine treffen kannst. Allerdings wirst du NACH einer Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht nicht mehr mit deinem Ehemann teilen können. Dafür müsste er das Kind adoptieren. Im Falle deines (hoffentlich unwahrscheinlichen!!!) Todes allerdings würde die Hauptsorge an dein leiblichen Vater gehen. Es gibt keine Möglichkeit, dies gerichtlich anderweitig zu klären. Dein Ehemann kann das Kind nur dann adoptieren, wenn der leibliche Vater einverstanden ist. ABER: Wie gesagt, die Ironie dabei ist, dass es keinen Menschen gejuckt hätte, wenn du es dem leibl. Vater nicht gesagt hättest, denn dann wäre das Kind ehelich geboren und fertig. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 00:12



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo, danke für Deinen Bericht. Da gefriert mir natürlich das Blut in den Adern. Wenn es wirklich so ist, dann möchte ich das Kind nicht austragen. Ich habe die ersten 12 Wochen noch nicht um. Aber bei der Vorstellung, mir das Sorgerecht, Namensgebungsrecht und was weiß ich mit diesem Mann teilen zu müssen, da wird mir schlecht. Meine Ehe wird daran zerbrechen, und die Familie auseinandergerissen. Das werde ich nicht zulassen. Dann wird es kein Kind mit diesem Mann geben. LG Hanna, völlig fertg

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 10:49



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo Hanna, nun mal langsam... eine Abtreibung wird nicht ungeschehen machen, was passiert ist, aber ein Menschenleben wird verlorengehen... Du wirst weder das Sorgerecht mit dem Vater teilen müssen, noch würde es automatisch bei deinem Tod dorthin aus der intakten Familie gerissen werden. Fakt ist: das Kind wird erst mal ehelich geboren werden. Erst wenn das Kind geboren ist, KANN der Vater überhaupt irgendeine Anstrengung unternhemen. Sollte er als Vater festgestellt werden (und das dauert erst mal!), dann darf er auch Unterhalt zahlen! Grundsätzlich halte ich es auch für richtig, wenn das Kind seinen biologischen Vater kennt. Es ist nun mal nicht Dein Ehemann und das wird sich auch nicht ändern. Ich kene im übrigen eine Familie, in der es ähnlich ist und das Kind nun schon seit 6 Jahren bei Mutter un Ehemann inkl. größeren Halbgeschswistern aufwächst und sich niemand das Maul zerreisst, weil es NICHTS zu zerreissen gibt! Je normaler und offensiver man mit dieser Situation umgeht, umso weniger spektakulär und "einfacher" wird es. Wobei einfach ist es nie wo Kinder sind :-) Klar, Du kannst jetzt noch in den ersten 12 Wochen kurz den "Fehler vertuschen" gehen. Aber es wird Dich trotzdem Dein leben lang begleiten.... vergiß und unterschätze das nicht! Viele Grüße und alles Gute Désirée

Mitglied inaktiv - 19.03.2008, 11:08



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

... eine Abtreibung auf lange Sicht die einfache Lösung wäre, denn auch in diesem Fall wirst du dich mit dir, deinem Mann und dem (dann ungeborenen) Kind auseinandersetzen müssen. Nicht mehr so konkret, aber sicherlich nicht weniger schmerzhaft. Letztlich hat desireeK Recht: Abtreibung ist keine Lösung. Ein Kampf ist aber auch keine. Die von ihr vorgeschlagene Lösung ist auch nach meiner Erfahrung der einzig gangbare Weg (und im Übrigen auch der von Familienrichtern bevorzugte): Mit offenen Karten spielen, alle an einen Tisch holen (evtl. mit Begleitung von außen, die Caritas bietet z.B. Unterstützung bei Gesprächen), Bedürfnisse der Einzelnen benennen und eine gemeinsame Lösung für das Kind finden, mit der die Erwachsenen leben können. Für die Vogel-Strauß-Methode ist es zu spät, daran lässt sich nichts mehr rütteln. Und wie du es drehst und wendest, das Kind IST NICHT von deinem Mann. NICHT drüber sprechen ist KEINE Lösung. Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, welches obendrein noch eine andere Hautfarbe hat. Und? Wer tratschen will, der tratscht sowieso. Und bei allem, was ich mit meiner Großen im Bezug auf ihren leiblichen Vater immer wieder durchmache (n muss), würde ich sie doch nie wieder hergeben, denn sie ist MEIN Kind, genauso wie die beiden, die ich mit meinem Mann habe. VlG und viel Kraft bei der Entscheidung! Annette

Mitglied inaktiv - 22.03.2008, 17:14



Antwort auf: Rechte biologischer Vater

Hallo ihr beiden, ich hoffe, Ihr lest das noch... Abtreibung kommt für mich nicht ernsthaft in Frage. Das war eher eine Schock-Reaktion, ich konnte und wollte mir diese bizarre Situation einfach nicht vorstellen. Inzwischen hat sich das Ganze etwas gesetzt, und ich bin mir sicher, dass wir eine akzeptable Lösung finden werden. Auch wenn es schwierig wird. Dieses Kind kann ja am allerwenigsten für diese komplizierte Situation. Das Kind ist uns auf jedenfall Willkommen. Wir freuen uns darauf, doch die Auseinandersetzung mit dem "Erzeuger" liegt uns schon schwer im Magen. Also vielen Dank für Eure Erfahrungsberichte und entschuldigt meine entsetzte Reaktion. Abtreibung steh bei uns nicht zur Debatte. LG Hanna

Mitglied inaktiv - 22.03.2008, 22:00



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