Hallo,
der geschiedene Vater mit gemeinsamen Sorgerecht nimmt das Kind (10J) für 2 einzelne Übernachtungen pro Monat(14.00 bis nächsten Tag 19.00) und nur 1 Woche Urlaub pro Jahr zu sich.
Das Kind würde ihn gern öfter sehen, er wohnt nicht weit entfernt.
Muß es hinnehmen, daß es sich um einen zwar regelmäßigen, aber seltenen Kontakt handelt oder hat es Recht auf längere Kontaktzeiten?
MfG
Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 08:18
Antwort auf:
Recht des Kindes auf Umgang
Hallo,
mag es haben, aber leider kann man den KV nicht zwingen.
ich würde mal mit ihm reden - es ist doch schön, wenn das KInd ihn sehen will
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2010
Antwort auf:
Recht des Kindes auf Umgang
Hallo
Das Kind hat das Recht auf Umgang mt seiem Vater und könnte das gerichtlich auch einklagen.
Vom Gesetz her zumindest, aber umgesetzt werden kann das nicht, denn es widerspricht den Persönlichkeitsrechten des Vaters, man kann ihn nicht zwingen.
Was sagt denn der Vater zum Wunsch des Kindes und wieso geht er nicht darauf ein ?
Alternativ würde ich , wenn ich alleine nicht weiterkomme, versuchen das Jugendamt bemühen, die ihm auch verdeutlichen können, wie wichtig das für das Kind ist.
Vielleicht können sie vermitteln.
Mitglied inaktiv - 27.05.2010, 09:10