Hallo,
ich wohne mit meinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Nun ist das Problem, dass meine Eltern sich nicht gut mir meinem Freund verstehen. Ich möchte aber, falls mir etwas zustößt, dass mein Eltern weiterhin Umgang mit dem Kleinen haben dürfen. Gibt es im Vorhinein irgendeine Möglichkeit, dass schriftlich festzuhalten und haben meine Eltern überhaupt ein Recht darauf?
Danke
Liebe Grüße
Anja Borkenhagen
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 13:12
Antwort auf:
Recht der Großeltern
Liebe Anja,
allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Ein Gesetz gibt es darüber nicht.
Schreiben Sie es in das Sorgerechtstestament, welches Sie beim Jugendamt deponieren. Dort berät man Sie auch.
Ansonsten sollte es der Anstand des KV ihm gebieten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2002