Frage: Recht auf selbstbestimmte Geburt?

Hallo Frau Bader, bei der Fehlgeburt, die ich vor viereinhalb Jahren durchstehen mußte, wurde ich gezwungen entgegen meiner begründeten Wünsche und den medizinischen Möglichkeiten eine normale Geburt ohne besondere Gabe von Schmerzmitteln zu durchleiden (der letztmögliche Zeitpunkt für eine PDA wurde mir z.B. nicht genannt). Auch die sonst üblichen Erleichterungen wie Akupunktur oder Baden wurden mir nicht gewährt. Begründung für diesen Horrortrip: Ich könne mich so besser von meinen Kind verabschieden, was jedoch im Gegenteil endete, nämlich einem diagnostizierten Geburtstrauma. Von einer Hebamme weiß ich inzwischen, daß meinen Wünschen nach einer Vollnarkose hätte entsprochen werden müssen. Wie sieht es mit einem grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine selbstbestimmte Geburt aus, zumal es hier um nichts mehr ging aus? Ihre Antwort wäre mir äußerst wichtig, da ich nach langem Warten nun doch wieder schwanger bin, einen solchen Terror der psychischen Vergewaltigung aber nicht noch einmal aushalten kann. Herzlichen Dank vorab und viele Grüße, Heike

Mitglied inaktiv - 03.07.2002, 20:20



Antwort auf: Recht auf selbstbestimmte Geburt?

Liebe Heike, zu erst einmal: schön, dass Sie wieder schwanger sind-diesmal klappt es ganz bestimmt!!! Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf freie Selbstgestaltung, Recht an seinem Körper und auch, was mit ihm medizinisch geschieht. Ärzte sind keine Götter, man kann selber bestimmen, was mit einem geschieht. Informieren Sie sich ausführlich medizinisch zum Thema Geburt und wehren Sie sich, wenn man Ihren Wünschen nicht entspricht. Dafür ist ja auch der Partner da. Ich drücke die Daumen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2002



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