Vor meiner Schwangerschaft, war ich alsAbteilungschefin für Außenwirt-schaftshandel tätig. Da ich eine schwierige Schwangerschaft durchlebt habe, war ich 4 Monate vor Beginn des Mutterschutzes krankgeschrieben. Mein Chef hat eine neue eingestellt. Als ich nachfragte, ob ich wieder arbeiten könnte, sagte man mir, daß keine Stelle für mich frei sei. Habe ich kein Anspruch mehr auf mein alten Posten? muß ich denn wirklich einen Aushilfsjob in meiner Firma annehmen?
Mitglied inaktiv - 11.04.2003, 08:29
Antwort auf:
Recht auf mein Arbeitsplatz??
Hallo,
meine beiden Vorrednerinnen haben recht..
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2003
Antwort auf:
Recht auf mein Arbeitsplatz??
Du hast Anrecht auf einen gleichwärtigen Arbeitsplatz.Eine Umsetzung die mit einer Verschlechterung verbunden ist( zb. geringers Einkommen) ist nicht zulässig
Mitglied inaktiv - 11.04.2003, 10:38
Antwort auf:
Recht auf mein Arbeitsplatz??
Wie ist denn Dein Arbeitsvertrag?
Was steht da drin bzw. hast Du Nachträge dazu?
In meinem Arbeitsvertrag steht z. B. "Bereichsdirektorin für die Bereichsdirektion Oberbayern mit den Kreisgemeindeschlüsseln xxxx bis xxxx". usw.
Diesen Posten gibt es nur einmal und wenn ich in EZ gehen wollte, müsste sich meine Firma eine echte Interrimslösung für die Zwischenzeit ausdenken.
Wie ghesagtz: die größte Beweiskraft hat Dein Arbeitsvertrag und wie schon woanders geschrieben: eine Verschlechterung in Form von Vergütung und qualifizierter Arbeit darf für Dich nicht eintreten...
Alles Gute!
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.04.2003, 14:47