hallo frau bader, mein chef möchte mich nach der ez nicht zurücknehmen und wird mir morgen nach ankündigung betriebsbedingt kündigen. angeblich sei mein arbeitsplatz weggefallen, was unwahr ist, es ist lediglich ein neues aufgabengebiet dazugekommen. er bietet mir allerdings freistellung bei vollem gehlt bis zum 28.2. an und 1.000,- abfindung. ich würde dies annehmen, aber die abfindung ist zu gering (nach betriebszugehörigkeit stünden mir 4.000,- zu). ist es ratsam, lieber das angebot anzunehmen oder ggf. zu klagen? man muß dazu sagen, dass das verhältnis zu meinem chef nachweisbar so schwer gestört ist, dass ich ohnehin die auflösung durch das arbeitsgericht beantragen würde... gibt es eine rechtsgrundlage, nach welcher die elternzeit bei der berechnung einer abfindung voll auf die betriebszugehörigkeit angerechnet wird? herzlichen dank! maike
Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 13:42