Frage: problem nach elternzeit

hallo frau bader, mein chef möchte mich nach der ez nicht zurücknehmen und wird mir morgen nach ankündigung betriebsbedingt kündigen. angeblich sei mein arbeitsplatz weggefallen, was unwahr ist, es ist lediglich ein neues aufgabengebiet dazugekommen. er bietet mir allerdings freistellung bei vollem gehlt bis zum 28.2. an und 1.000,- abfindung. ich würde dies annehmen, aber die abfindung ist zu gering (nach betriebszugehörigkeit stünden mir 4.000,- zu). ist es ratsam, lieber das angebot anzunehmen oder ggf. zu klagen? man muß dazu sagen, dass das verhältnis zu meinem chef nachweisbar so schwer gestört ist, dass ich ohnehin die auflösung durch das arbeitsgericht beantragen würde... gibt es eine rechtsgrundlage, nach welcher die elternzeit bei der berechnung einer abfindung voll auf die betriebszugehörigkeit angerechnet wird? herzlichen dank! maike

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 13:42



Antwort auf: problem nach elternzeit

Hallo, ja, wird voll angerechnet. Da es aber kein Gesetz zur Abfindung gibt, gibt es auch keine Regelung zur EZ! Ich würde mich nicht damit zufrieden geben. Aber auch nicht selber klagen. Soll er doch erst einmal kündigen. Wichtig ist, SOFORT zum Anwalt zu gehen - da laufen Fristen. Gruß,NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2006



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