Hallo Frau Bader, ich arbeite seit 2 Jahren Teilzeit (25 Wo.Std.) bei meinem AG. Ich möchte nach der Geburt meines Kindes 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach 9 Monaten wieder Teilzeit arbeiten. Habe ich ein Recht auf Urlaub, Versicherung, VL wie vor dem EU?
Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 11:17