Die Wohnung meiner Schwägerin wurde gestern zwangsgeräumt. Das Kind (3 J) wurde in eine Pflegefamilie gebracht, da es in einem verwahrlosten Zustand war. Wir sind alle erleichtert über diesen Schritt, da die Zustände katastrophal waren und meine Schwägerin jeglichen Kontakt/Hilfe von der Familie ablehnte und wir selbst nicht eingreifen konnten. Die Mutter darf sie erst in vier Wochen besuchen. Können Sie mir sagen wie es mit dem Besuchsrecht der Großeltern in Pflegefamilien aussieht? Gibt es das prinzipiell? Ich muss dazu sagen dass die Kleine ihre Großeltern (meine Schwiegereltern) seit gut einem Jahr nicht mehr gesehen hat, da die Mutter den Kontakt abgebrochen hat. Vielen Dank, H.
Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 09:41