Wenn der Vater des Kindes ab Geburt die Partnermonate nehmen möchte, 1. wie muß man das im Antrag formulieren? (Es gibt ja noch keine Geburtsurkunde und ob sich das Baby an den ET hält?) 2. muß man das tatsächlich angeben "falls der andere Elternteil noch Mutterschutz genießt: Die Betreuung und Erziehung des Kindes ist aus folgenden Gründen ohne meine Elternzeit nicht gewährleistet". Das geht doch den AG nichts an, oder? Danke für Rückantwort.
Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 13:20