Hallo!
Ich habe mich von meinem Mann getrennt und möchte nun mit meiner 10 Monate alten Tochter aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen.Meine Haushälfte möchte ich meiner Tochter überschreiben.Mein Mann lehnt jede Ünterstützung an mich ab, ich solle sie einklagen.Würde ich aber das tun, würde er versuchen meine Tochter zu sich zu nehmen.Verlasse ich Ihn ohne Geld zu verlangen,will er unser Kind nicht.Mir geht es nur darum das ich bis meine Tochter 3 ist, eine Wohnung bezahlen kann.Dannach möchte ich nichts mehr von ihm und gehe wieder arbeiten.Bekomme ich irgendeine Unterstützung vom Amt oderso?Wo muß ich mich melden?
Danke
Mitglied inaktiv - 02.11.2006, 13:05
Antwort auf:
ohne Mann ne Wohnung bezahlen?
Hallo,
die Übertragung bedarf sicherlich der Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes. Ausserdem bekommt Ihre Tochter wahrscheinlich in erster Linie Schulden - dann wird es ohnehin Problem.
Wofür wollen Sie genau die Unterstützung vom Amt?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2006
Antwort auf:
ohne Mann ne Wohnung bezahlen?
..lass Dich doch von Deinem Mann bitte nicht einschüchtern.
Zum einen hat Deine Tochter Anspruch auf Kindesunterhalt. Du kannst zum Jugendamt gehen und im Zweifel klagen die den ein und zahlen so lange der Vater nicht zahlt. Aber alle Stellen werden erst einmal darauf verweisen, dass der Vater zahlen muss.
Wenn Dein Mann arbeitet und Du im Erziehungsurlaub bist, dann wird mit größter Wahrscheinlichkeit Deine Tochter zu Dir kommen.
Eure Tochter wird irgendwann auch ihren Vater sehen wollen, wie stellt Ihr Euch das vor? Kinder sind doch keine Verhandlungsmasse!
Wach auf. Geh zum Jugendamt und lass Dich beraten und such Dir einen Anwalt. Ihr könnt nicht von "nichts" leben und das mit der Haushälfte würde ich auch erst einmal lassen, das kannst Du noch immer machen, wenn die Kleine 18 ist oder was beabsichtigst Du damit?
Geh mal ins AE-Forum, da gibt es etliche, die Dir sicher guten Rat geben können.
Gruß Tina
Mitglied inaktiv - 02.11.2006, 17:03
Antwort auf:
ohne Mann ne Wohnung bezahlen?
hallo du,
erst einmal las dich nicht einschüchtern.
denn ohne triftigen grund wird dir niemand deine tochter wecknehmen.
und dein mann muß für deiner tochter unterhalt zahlen.würde dir raten wenn er sich weigert das geld einzuklagen. du kannst es dir auch vom jugendamt holen. dein mann muß so oder so zahlen denn das was du vom amt bekommst muß er dann zurück zahlen.
das mit dem überschreiben vom haus würde ich erst machen wenn sie 18 ist.
Mitglied inaktiv - 05.11.2006, 21:12
Antwort auf:
ohne Mann ne Wohnung bezahlen?
Hallo,
Ich müsste ja irgendwie eine Wohnung finanzieren.Ich weiß halt nicht wie.Mein Mann hat gesagt er zahlt nicht freiwillig und wenn ich es über einen Anwalt versuchen würde, würde er alles daran setzen das man mir meine Tochter weg nimmt. Würde ich aber weggehen ohne Geld von ihm zu wollen, so hat er nichts dagegen wenn ich unser Kind mit neheme.Was ist das nur für ein Mensch?Was soll ich denn machen.Ich halte es hier nicht mehr aus, aber ich habe riesige Angst das er mir mein Kind(er gibt mir gegenüber sogar zu nichts für sie zu fühlen)wegnimmt.Seine Familie hat Geld und kann ihn von daher immer untersztützen.
Mitglied inaktiv - 08.11.2006, 20:24