Hallo. Mein Sohn ist 7Jahre alt. Er geht in die erste Klasse einer katholischen Schule. Er ist ein Buskind da wir Autoweg ca 4km von der schule entfernt wohnen. Die Stadt zahlt also diese Buskarte. Ich bin Berufstätig daher geht mein Sohn in die OGS (offene Ganztagsschule) Es gibt aber keinen Bus der Kids wieder nach hause fährt. Man zahlt an die Stadt gebühren für die OGS nach Gehalt gestaffelt. Hat man da nicht das Recht das man auch einen Bus zurück hat??? Man muss an min..4tagen sein Kind bis 15uhr da lassen. Aber man muss sein " Buskind" dann wieder abholen. Die Kinder die in der SAE (schule acht bis eins) quasi Hausaufgaben Betreuung ohne Essen die können dann mit einem Bus nach hause fahren. .... Kann man da rechtlich irgendwas tun? ?? Hat man Anspruch auf den Bus für die Rückfahrt? ?
von Mareike1984 am 29.05.2016, 21:01