gestrichen werden, wenn Sie keine Ahnung hat wo sich die "Erzeuger" aufhalten?
... oder wenn Sie die Erzeuger nicht angeben möchte.
Hab das mal irgendwo gelesen.
Wird da überhaupt ein Unterschied gemacht?
Ratlose Grüße
Peeka
von
peekaboo
am 06.09.2013, 13:20
Antwort auf:
Nur mal so.... Kann einer Mutter der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt -->
Hallo,
ja. Denn der Staat will den Vorschuss ja vom KV zurück. Das setzt voraus, dass dieser bekannt ist und auch angegeben wird.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2013
Antwort auf:
Nur mal so.... Kann einer Mutter der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt -->
Vorschuss bedeutet ja schon dass es jemandem vorgeschossen wird.
Also brauchen sie jemanden der es zurückzahlt irgendwann.
Und somit alle Daten die bekannt sind, ansonsten verwirkt man seinen Anspruch.
Hat man wenige Daten dann ist das so und es wird dennoch gezahlt.
Wer keine Daten nennen mag und keinen Rechnungsempfänger preis gibt, der muss zu Recht auf die Vorschussleistung verzichten.
von
Sternenschnuppe
am 06.09.2013, 15:17