Hallo Frau Bader,
Zu Ihrer Antwort:
Re: Der AG muss Zeit für die VU bezahlen, die Wegezeit auch?
Hallo,
laut Gesetz muss er Sie einschließlich Fahrtzeiten (wenn angemessen) freistellen. Sie müssen diese zeit nicht nacharbeiten.
Urteile sind mir nicht bekannt und konnten auch nicht recherchiert werden.
Liebe Grüsse
NB
Konkrete Frage:
Heißt das nun, ich kann 8 Uhr früh zur VU gehen, zum Arbeitsplatz fahren, komme 9 Uhr dort an, aber melde 8 Uhr als Arbeitsbeginn?
Ja oder nein?
von
NAG-Hasi
am 14.05.2012, 17:11
Antwort auf:
Nochmal wg. VU in der Arbeitszeit
Wenn Du Gleitzeit hast, dann gilt diese Regelung für Dich nicht.
Wenn Du FESTE Arbeitszeiten hast, und die Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden könnnn, dann muss der AG Dich dafür freistellen.
Wenn Du also normalerweise von 9-17:30 Uhr bei der Arbeit bist, und nun Deine VU um 8 Uhr ist und Du deswegen erst um 9:30 Uhr in der Firma bist, dann brauchst Du die 1/2 Stunde nicht nacharbeiten und bekommst auch nicht weniger Lohn.
Sollte der Termin nur um 12 Uhr möglich sein, dann fängt Du normal um 9 Uhr an, fährst dann rechtzeitig zur VU und danach wieder arbeiten und musst auch nicht nacharbeiten.
Wenn Du aber z.B. von 7 - 15:30 Uhr arbeitest und die Termin um 17 Uhr sein könnn, dann brauch Dich der AG GAR NICHT freistellen und Du kannst Dir deswegen auch keine Zeit mehr aufschreiben.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 15.05.2012, 08:53