Hallo Frau Bader,
muß nochmal fragen: Also hätte er mir mein vollen Lohn aufstocken müssen von der Vollzeitstelle? Weil es ja auch eigentlich heisst, er muss nur das zahlen was ich in den letzten Monaten verdient hab. Blicke da ehrlich gesagt überhaupt nicht durch. Und meine Elternzeit kann ich dann ab 31.10. für 3 Jahre verlängern? Hab kein Plan:-((
Vielen Dank nochmal für ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 14:08
Antwort auf:
Nochmal wegen Mutterschaftsgeld siehe unten
Hallo,
nein, wenn Sie in EZ waren, hätte er gar nichts zahlen müssen, da Sie ja doch nur einen Minijob ausüben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2010
Antwort auf:
Nochmal wegen Mutterschaftsgeld siehe unten
Die Elternzeit endete aber im neuen Mutterschutz, da müsste es doch das Geld geben von der Vollzeitstelle?!
Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 16:05