Hallo Frau Bader, leider war ihre Antwort nicht ganz verständlich für mich. Ich versuche es diesmal besser zu erklären. Mein EU endet fristgerecht nach 3 Jahren am 12.Mai 2002. Ab den 13.05. 2002 werde ich dann für ca. 2 Wochen in meiner alten Firma wieder voll arbeiten, um danach (ca. am 23.5.) in die nächste Mutterschutzfrist zu gehen. ( 6 Wochen vor der nächsten Geburt) Das heist, ich werde unser 2. Kind nicht im 1.EU bekommen sondern mein Arbeitsverhältnis kurzfristig wieder voll aufnehemn - bevor der erneute Mutterschutz beginnt. Zahlt aufgrund meiner erneuten, wenn auch sehr kurzzeitigen Wiederbeschäftigung mein AG den Differentbetrag ,abzüglich den 25 DM pro Tag der KK, Mutterschaftsgeld oder bekomme ich nur das Geld der KK??? Danke Anja
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 12:12