Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir einen neuen Teilzeitarbeitsvertrag ausgestellt, da ich nach 2 Jahren Elternzeit, wieder 24 Stunden /Woche arbeiten möchte. Es hätte sich angeblich viel im Recht geändert. Nun ist mir aufgefallen, dass er im Vergleich zu meinen Vollzeitarbeitsvertrag nun auch eine feste Arbeitszeit angegeben hat, d.h. ja auch, dass er mich abmahnen könnte, wenn ich ggf. mal eine viertel Stunde später kommen würde. Ein großer Puntk ist die Gratifikation, die er einfach mal weggelassen hat (Urlaubs-/Weihnachtsgeld). Kann ich darauf bestehen, dass kein neuer Vertrag gemacht wird, sondern nur ein Zusatzvertrag mit den neuen Stunden, Zeiten, Gehalt und Urlaubstage? Hier steht zwar, dass ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, jedoch die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Was meinen Sie dazu? Vielen Dank. Gruß Taz
von Taz am 23.01.2014, 09:11