Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe sie können mir weiter helfen. Mein Arbeitsvertrag ( unbefristet)vor und während meiner Schwangerschaft und Erziehungszeit war mit einer 6 Monatigen Kündigungsfrist vereinbart. Seit letzter Woche gehe ich wieder voll Arbeiten, jetzt legte mir mein Arbeitgeber einen befisteten Vertrag vor (ohne Kündigung meines unbefristeten Vertages, gültig ab den ersten Tag nach dem EU). Nun meine frage der Arbeitsvertrag läuft doch im EU weiter bzw. verändert sich doch nicht, muß er nicht mich erst kündigen bevor der neue Vertrag gültig ist.
Vielen Dank
Astrid und Arne
Mitglied inaktiv - 06.08.2002, 20:06
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag nach EU
Hallo,
Dein "alter" Arbeitsvertrag läuft auch nach Beendigung des EU genauso weiter, inbesondere wenn er unbefristet ist. Dieser müsste erst gekündigt werden um den neuen befristeten Arbeitvertrag abzuschließen. Eine Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis geht nicht einfach so, weil Deinem AG der Sinn danach steht. Ferner darf ein befristeter Arbeitsvertrag nur auf Wunsch des Arbeitnehmers abgeschlossen werden, das heisst DU musst den Wunsch und die Gründe für einen befristeten Arbeitsvertrag haben, nicht Dein AG. Der scheint Dich auf diese Art und Weise und äußerst billig loswerden zu wollen. Denn einen unbefristeten Arbeitsvertrag kann er nicht ohne Grund und ohne weiteres kündigen, während er einen befristeten Vertrag nicht kündigen muss, dieser läuft dann einfach aus, ohne das er Dir eine Abfindung oder dergleichen zahlen muss.
Ich an Deiner Stelle würde mich NICHT darauf einlassen. Etwas besseres als einen unbefristeten Vertrag kann Dir gar nicht passieren.
Gruß
Mitglied inaktiv - 06.08.2002, 21:47