Wir haben am WE erfahren, daß sich Nachwuchs angekündigt hat.
Nun stellt sich uns die Frage über den Nachnamen.
Kann dieses Kind den Namen meines Lebensgefährten annehmen ohne dass wir heiraten müssen ?
Ich bin bereits geschieden und habe auch ein Kind und eigentlich möchte ich keinesfalls heiraten, nur des Namens oder der Schwangerschaft wegen.
Würde mich über eine Antwort sehr freuen !
Im voraus recht herzlichen Dank,
Corri
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 12:45
Antwort auf:
Namensrecht
Liebe Corinna,
ja.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2002
Antwort auf:
Namensrecht
Liebe Corinna!
Erst muss dein Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennen.Das sollte schon
während der Schwangerschaft gemacht werden.Danach das geteilte Sorgerecht beantragen.Alles beim Jugendamt.Danach könnt ihr euch nach der Geburt des Kindes entscheiden welcher Nachname eingetragen wird.Du musst aber persönlich beim Standesamt unterschreiben.Passt aber im Krankenhaus
auf das alle Formulare mit dem richtigen Nachnahmen ausgefüllt sind.Wäre bei mir fasst schief gelaufen.
Soetwas ist nicht die Regel,da noch sehr
unbekannt.
Gruss Sandra
Mitglied inaktiv - 04.11.2002, 21:53
Antwort auf:
Namensrecht
Vielen lieben Dank !!!
Mitglied inaktiv - 05.11.2002, 09:03