Frage: Namensänderung

Hallo Frau Bader, bin seit November 97`getrennt und 2000 geschieden,habe ein Kind mit diesem Mann (geb. 97),also war das Kind ehelich.Er hat sich jedoch nie um unseren Sohn gekümmert,auch mehr schlecht als recht UNterhalt gezahlt(wegen angeblicher Arbeitslosigkeit etc.),war demnach nie ein fürsorglicher Vater.Seit 4 Jahren bin ich neu liiert,seit letztes Jahr verheiratet und schwanger und mein Mann ist seither auch ein toller Ersatzpapa(mein Sohn sagt auch Papa zu Ihm,habe Ihm aber erklärt das er nicht der Erzeuger ist)für meinen Sohn. Jetzt da wir verheiratet sind,wollte ich eine Namensänderung (damit wir eine richtige Familie sind und sich Julian später mal nicht ausgeschlossen fühlt)beantragen,hab ich auch gemacht,dazu brauchte ich schriftlich vom Erzeuger die Einverständniserklärung.Jetzt kommen bei IHm aber angebliche Vatergefühle auf und er willigt nicht ein,wenn mein Mann das finanzielle übernehmen würde,würde er zustimmen aber er sähe eine Namensänderung nicht ein wenn er keine Vorteile hätte. Jetzt wollte das Gericht meinen Sohn anhören,Sie stellten keinen psychischen Schaden fest aufgrund eine Namensänderung eventuell begründet sei (wie auch,habe meinem Sohn von Anfang an erklärt wie unsere Verhältnisse sind und Ihn nicht unnötig mit einem Namen konfrontiert (meinen jetztigen) wo ich nicht weiß ob er jemals so heissen wird).Mißhandelt wurde mein Sohn auch nicht,wie auch er hat in den 7 Jahren seinen Vater 6-7 mal gesehen.Er hat immer unseren Wohnort und Telefonnummer gekannt,sich nie gemeldet.Er dreht jetzt alles um und sagt ich hätte Ihm den Kontakt immer erschwert,was absolut nicht stimmt.Mein Ex stimmt auch keinem Doppelnamen zu,sollte ich jetzt eine Ablehnung vom Familiengericht bekommen,habe ich dann noch irgendeine Möglichkeit zu einer Namensänderung?Wenn mein ExMann sich jemals um Ihn gekümmert hätte,würde ich niemals auf eine Namensänderung bestehen aber in den ganzen Jahren kamen kaum Anrufe geschweige denn,das er seinen Sohn mal abgeholt hätte.Ich verstehe nicht das da der Erzeuger noch Rechte hat,wo er fast keine Pflichten in Anspruch nimmt.Und jemand der Ihm seit Jahren ein wirklicher Vater ist,das zählt garnicht.Bitte helfen Sie mir,denn dieses Thema belastet mich sehr,langsam fangen die Kinder in der Schule meines Sohnes zu fragen an,warum er anders heisst als wir etc. und verstehen es nicht,ich möchte vermeiden das er wegen sowas irgendwann mal gehänselt wird,da er sehr sensibel ist.Vielen Dank für Ihre Hilfe Dunja

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 21:35



Antwort auf: Namensänderung

Hallo, es gibt nur wenige Fälle, in denen Das Gericht die Zustimmung des Vaters ersetzt, die GRünde hierfür sind manigfaltig. Einer davon ist, dass die sogenannten Patchworkfamilien heute normal sind u allein dies keinen Grund darstellt. Man muss schon ganz besonders nachhaltige Gründe haben. Eine Adoption würde das Problem lösen (mit Zustimmung des KV), dann entfällt aber auch der Unterhalt. Man kann vielleicht auch nicht erwarten, dass der VAter Unterhalt zahlt aber das KInd den Namen nicht mehr hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2004



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