Hallo Frau Bader,
mein Frage ist:
ich bin noch verheiratet und lebe in Trennung. Wenn nichts dazwischen kommt werde ich am 10.01.08 geschieden. Zur Zeit bin ich schwanger von meinem jetzigen Freund, das Kind soll anfang März zur Welt kommen. Nach meiner Scheidung wollte ich so schnell wie möglich meinen Mädchennamen wieder annehmen, damit das Kind diesen Nachnamen tragen kann. Kommt das Kind aber schon zur Welt, wenn ich es nicht geschafft habe meinen mÄdchennamen wieder anzunehmen, da ich gehört habe das es mit den Scheidungspapieren dauern kann und ohne die kann ich meinen Namen nicht ändern, welchen Nachnamen bekommt es dann? Kann ich bestimmen bei der Geburt welchen Nachnamen es hat? Ich möchte halt vermeiden das der kleine wenn er da ist den Nachnamen des Exmannes trägt obwohl ein anderer der Vater ist.
Viele Grüße und Danke im voraus.
Mitglied inaktiv - 17.12.2007, 12:06
Antwort auf:
Namensänderung bei der Geburt
Hallo,
das Kind "darf" erst nach Rechtskraft der Scheidung geboren werden. Wenn beide einen RA haben, kann man im Termin auf Rechtsmittel verzichten - sonst tritt Rechtskraft nach einem Monat ein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2007
Antwort auf:
Namensänderung bei der Geburt
wenn du bis zum zeitpunkt der geburt noch verheiratet bist, bekommt das kind den names deines nochnames... da er rechtlich auch der vater ist, da es innerhalb der ehezeit geboren ist.
du kannst nur den nachnamen bestimmen, wenn du da geschieden bist.
Mitglied inaktiv - 17.12.2007, 12:16
Antwort auf:
Namensänderung bei der Geburt
Hallo mela_mit_alex,
danke für die schnelle Antwort. Also darf der kleine erst ab dem 11.01.08 zur Welt kommen, damit er den Mädchennamen von mir annehmen kann? Bin ich dann ab dem 10.01.08 rechtsmäßig geschieden? Oder erst dann wenn die Papiere da sind?.
Lg Schogetten
Mitglied inaktiv - 17.12.2007, 12:37
Antwort auf:
Namensänderung bei der Geburt
Auf Nachfrage meiner Seits beim Standesamt habe ich erfahren das wenn mein Kind den Nachnamen des Vaters haben soll muss ich ein antrag beim Jugendamt stellen.
Vll machst du es auch so..
Frag doch beim Jugendamt mal nach.
Viel Glück und ich hoffe das du das schaffst was du schaffen willst.
Schönes Weihnachtsfest.
Mitglied inaktiv - 17.12.2007, 13:21