Nachtrag... Zur Info: 1.Kind: mit 5. Schwangerschaftsmonat Beschäftigungsverbot erhalten 2.Kind: Geboren innerhalb der 3 Jahre Elternzeit des ersten Kindes, Elternzeit vorzeitig beendet, ganz normal Mutterschutz des 2. Kindes anschließend Elternzeit des 2.Kindes, nun Rest-Elternzeit des 1.Kindes