noch eine frage: wenn das elterngeld tatsächlich nicht auf grundlage des stipendiums berechnet wird und ich demzufolge nur 300,- € mtl. bekomme-welche möcglichkeiten bestehen zusätzliche leidtungen zur sicherung des lebensunterhaltes zu beantragen? muss ich dann etwa hartz-IV beantragen? wenn das EG wirklich zur verbesserung der familiären situation beitragen soll, so ist es doch für akademiker, welche aufgrund herausragender leistungen ein forschungsstipendium erhalten haben, eine ziemliche benachteilung. wurde vielleicht schon ein entsprechender paragraph in das elterngeldgesetz, welcher genau diese situation berücksichtigt aufgenommen? gibt es hier schon eine neuregelung? gruß