Mitglied inaktiv
hallo! muss nochmal fragen, da mir auch der eg-rechner keine auskunft gab. angenommen man splittet das eg auf 24 monate und das 2. kind kommt nach 15 monaten. bekommt man dann einfach das laufende eg weiter oder kann man sozusagen umsteigen auf eg für das zu letzt geborene kind und für dieses neu beantragen? denn dies macht ja unter umständen finanziell einen großen unterschied. lg ida
Hallo, ich meine, man bekommt das parallel. Mein Problem ist jetzt, dass auf das EG das MG für das 2. Kind angerechnet wird. Ich finde auch keine Ausnahme für die Budgetierung... Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Ich meinte natürlich das Einkommen vor der Elternzeit!
ich bin im Moment leitende Angestellte und in einer bestimmten Gehaltsgruppe, wenn ich nicht mehr als leitenden Angestellte eingestellt werde, wonach berechnet sich dann mein Gehalt? Werde ich einfach neu eingruppiert? Das wars jetzt aber wirklich! Danke und viele Grüße , Kazi
hallo frau bader. sorry, bin leider heute seeeehr schwer von begriff. was genau heißt man bekommt das parallel? mg heißt mutterschaftsgeld? gibts bei pkv doch nicht oder? ich hoffe, dass ich sie jetzt nicht endlos nerve. lg ida
Sehr geehrte Frau Bader, als erstes möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.. Ich versuch es noch einmal.... Ich bin derzeit im Erziehungsjahr...Ich habe ein Jahr in Anspruch genommen. Mein Sohn ist am 24.11.2008 geboren.Ich bekomme im Oktober das letzte Mal Elterngeld für November. Da ich aber erst ab 0 ...
noch eine frage: wenn das elterngeld tatsächlich nicht auf grundlage des stipendiums berechnet wird und ich demzufolge nur 300,- € mtl. bekomme-welche möcglichkeiten bestehen zusätzliche leidtungen zur sicherung des lebensunterhaltes zu beantragen? muss ich dann etwa hartz-IV beantragen? wenn das EG wirklich zur verbesserung der familiären s ...
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn die Elternzeit 2 Monate vor dem Mutterschutz endet, diese Zeit dann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann? Danke!
Hallo, sie schieben mir: "Im ersten Jahr wird alles über 300 € angerechnet." Heißt das, 300 € bleiben vom Elterngeld erhalten, der Rest wird verrechnet, oder 300 € darf ich verdienen, ohne das diese verrechnet werden? Bsp: Elterngeld - 450€ Nebenvedienst - 200€ Ist dann das Endgeld - 550€ oder 650€? Mit freundlichen Grüße ...
HAllo Frau Bader, entschuldigen Sie noch einmal die Nachfrage, aber Ihre Antwort ist mir nicht ganz klar. Ich werde in den letzten 12 Monaten vor der geplanten Geburt meines 2 Kindes nicht gearbeitet haben, da ich mich bis Oktober 2013 noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind befinde, Elterngeld aber nur bis Oktober 2012 beziehe für mein 1stes ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen