Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Elterngeld

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HAllo Frau Bader, entschuldigen Sie noch einmal die Nachfrage, aber Ihre Antwort ist mir nicht ganz klar. Ich werde in den letzten 12 Monaten vor der geplanten Geburt meines 2 Kindes nicht gearbeitet haben, da ich mich bis Oktober 2013 noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind befinde, Elterngeld aber nur bis Oktober 2012 beziehe für mein 1stes Kind. Das zweite wird im April 2013 geboren werden. Welche Monate werden dann in die Berechnung für das Elterngeld für das 2te Kind herangezogen? Und wie Hoch ist das Geschwistergeld? Vielen Dank. Irene


Sonni74LS

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Hallo Irene, vielleicht darf ich Dir als Laie auch kurze meine Meinung zu Deiner Frage darstellen? Deine Kinder haben dann so ca. einen Geburtsabstand von 19 Monaten (zwischen Geburt Kind 1 und Kind 2)... die letzten 12 Monate vor der Geburt von Kind 2 werden für die Berechnung des EG herangezogen. Da Du nicht erwerbstätig warst, werden die Monate Okt 12 bis Apr 13 mit 0 EUR angerechnet, die Monate von Mai 12 bis Sep 12 hast Du dann noch EG für Kind 1 bezogen. Diese werden nicht für die Berechnung genommen sondern durch Monate vor der Geburt von Kind 1 ersetzt. Da ich nicht wissen kann, was Du in dieser Zeit verdient hast, musst Du selbst mal im Elterngeldrechner die Daten (Gehälter) eingeben. Ich denke im Normalfall erhältst Du dann den Mindestbetrag von EUR 300,00 zzgl. dem Geschwisterbonus von EUR 75,00 als Elterngeld für Kind 2. Gruss, Sonja


Sonni74LS

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Was ich noch vergessen haben zu erwähnen: Du kannst deine Elternzeit von Kind 1 pünktlich zur Mutterschutzfrist von Kind 2 unterbrechen. So erhältst Du das volle Mutterschaftsgeld (Krankenkasse + Zuschuss Arbeitgeber) und kannst Dir die Restzeit an Elternzeit von Kind 1 übertragen lassen. Ab Geburt beginnst Du dann mit der neuen Elternzeit für Kind 2. Nur mal so als Tipp. Du kannst aber auch ganz normal die erste Elternzeit vom Kind 1 weiterlaufen lassen, erhältst dann aber als Mutterschaftsgeld nur das Geld von der Krankenkasse. Und wenn dann die Elternzeit vom Kind 1 vorbei ist hängst Du (natürlich mit der 7 Wochen Frist) die nächste Elternzeit von Kind 2 an.


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