Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, als erstes möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.. Ich versuch es noch einmal.... Ich bin derzeit im Erziehungsjahr...Ich habe ein Jahr in Anspruch genommen. Mein Sohn ist am 24.11.2008 geboren.Ich bekomme im Oktober das letzte Mal Elterngeld für November. Da ich aber erst ab 01.11.2009 einen Kita-Platz für den Kleinen bekommen habe, kann ich erst Ende November/Anfang Dezember wieder arbeiten. Das heißt, dass ich dann erst wieder Ende Dez. Lohn bekomme von meinen Chefs. Nun meine Frage, wer muss mich Ende November bezahlen? Weil ich nur noch Ende Oktober das letzte Mal Elterngeld bekomme.... Oder kann ich noch 1 Monat Elternzeit in Anspruch nehmen? Muss ich mich doch evtl. dann an das Arbeitsamt wenden?
Hallo, ich versteh das immer noch nicht. Sie haben bis zum 1. Geb. EU beantragt und bekommen bis dahin EG. Also bis einschließlich November. Wann das ausgezahlt wird, ist doch unerheblich. Wenn Sie dann die EZ verlängern, bekommen Sie weder EG noch Leistungen vom AG. Ansonsten haben Sie ab Dez. wieder Lohn. Wo ist das Problem? Zu der Verlängerung der EZ: Sie haben folgendes Problem: da Sie nur ein Jahr beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Wenn Sie aber ab dem ersten Geb. nicht arbeiten gehen (falls Ihr Ag den Antrag ablehnt), kann er ihnen kündigen. Liebe Grüsse, NB
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Ich meinte natürlich das Einkommen vor der Elternzeit!
ich bin im Moment leitende Angestellte und in einer bestimmten Gehaltsgruppe, wenn ich nicht mehr als leitenden Angestellte eingestellt werde, wonach berechnet sich dann mein Gehalt? Werde ich einfach neu eingruppiert? Das wars jetzt aber wirklich! Danke und viele Grüße , Kazi
hallo! muss nochmal fragen, da mir auch der eg-rechner keine auskunft gab. angenommen man splittet das eg auf 24 monate und das 2. kind kommt nach 15 monaten. bekommt man dann einfach das laufende eg weiter oder kann man sozusagen umsteigen auf eg für das zu letzt geborene kind und für dieses neu beantragen? denn dies macht ja unter umstä ...
hallo frau bader. sorry, bin leider heute seeeehr schwer von begriff. was genau heißt man bekommt das parallel? mg heißt mutterschaftsgeld? gibts bei pkv doch nicht oder? ich hoffe, dass ich sie jetzt nicht endlos nerve. lg ida
noch eine frage: wenn das elterngeld tatsächlich nicht auf grundlage des stipendiums berechnet wird und ich demzufolge nur 300,- € mtl. bekomme-welche möcglichkeiten bestehen zusätzliche leidtungen zur sicherung des lebensunterhaltes zu beantragen? muss ich dann etwa hartz-IV beantragen? wenn das EG wirklich zur verbesserung der familiären s ...
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn die Elternzeit 2 Monate vor dem Mutterschutz endet, diese Zeit dann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann? Danke!
Hallo, sie schieben mir: "Im ersten Jahr wird alles über 300 € angerechnet." Heißt das, 300 € bleiben vom Elterngeld erhalten, der Rest wird verrechnet, oder 300 € darf ich verdienen, ohne das diese verrechnet werden? Bsp: Elterngeld - 450€ Nebenvedienst - 200€ Ist dann das Endgeld - 550€ oder 650€? Mit freundlichen Grüße ...
HAllo Frau Bader, entschuldigen Sie noch einmal die Nachfrage, aber Ihre Antwort ist mir nicht ganz klar. Ich werde in den letzten 12 Monaten vor der geplanten Geburt meines 2 Kindes nicht gearbeitet haben, da ich mich bis Oktober 2013 noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind befinde, Elterngeld aber nur bis Oktober 2012 beziehe für mein 1stes ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
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