hallo,
ich hoffe sie können uns auf unsere frage antworten.
mein freund lebt von seiner frau getrennt, diese ist von einem anderen mann schwanger. die scheidung ist eingereicht.
wenn das kind zur welt kommt und sie noch nicht geschieden sind, muß er dann für seine noch-frau und ihr kind unterhalt zahlen?
wenn sie bis zur geburt geschieden sind und sie in elternzeit geht, muß er dann für sie unterhalt zahlen?
wir wissen im moment nicht, ob sie mit ihrem jetzigen partner zusammen wohnt.
gemeinsame kinder haben sie nicht.
wir würden uns über eine antwort freuen.
lg
tom und rauni
Mitglied inaktiv - 27.01.2005, 23:19
Antwort auf:
nachehelicher unterhalt?
Hallo,
bis zur rechtskräftigen Scheidung gilt er als Vater. Der echte KV kann zwar eine Anerkennung machen, bis zur Scheidung ändert sich aber nichts.
Falls sie Unterhalt fordert, obwohl sie weiß, dass er nicht der KV ist, kann er das Geld zurückfordern.
Gruß,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2005
Antwort auf:
nachehelicher unterhalt?
HI!
Bei meinem Mann war das ähnlich. Sie hat einen anderen Mann kennengelernt und ist von ihm schwanger geworden. Waren zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet und nicht getrennt.
Nach der Geburt war mein Mann erstmal rechtlich gesehen der KV.
Er hat aber beim Standesamt ein Formular unterschreiben müssen, dass er nicht der KV ist, der richtige KV eine Vaterschaftsanerkennung. War damit also nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Wird bei Euch genauso sein.
Wie das mit dem Unterhalt für sie aussieht weiss ich nicht. Mein Mann muss/musste keinen an seine Ex zahlen. Sie hat meinen Mann verlassen und ist sofort mit dem anderen zusammen gezogen. Gleichzeitig wurde die Scheidung eingereicht.
Ob er deshalb nicht zahlen muss/musste, weil sie gleich wieder eine eheähnliche Gemeinschaft eingegangen ist, kann ich nicht sagen.
Hauptsache er muss net zahlen!
LG Nadine
Mitglied inaktiv - 28.01.2005, 13:41