Hallo Frau Bader, jetzt wirds glaube ich kompliziert, aber ich versuche mich verständlich auszudrücken. Ich bekomme nachehelichen Unterhalt von meinem Ex-Mann. Da ich während der Trennung (mein Sohn war damals 4 Jahre alt) wieder angefangen habe zu arbeiten, wurde von seiner Anwältin die 3/7 Methode (weiß nicht wie ich es besser ausdrücken soll) angewendet. Nun ist es mittlerweile so, das ich noch ein Kind von einem anderem Mann bekommen habe, mit dem ich nicht zusammengelebt habe. Dadurch gehe ich zur Zeit nicht mehr arbeiten (Elternzeit). Jetzt die Fragen: 1. Fällt der nacheheliche Unterhalt jetzt weg? 2. Wenn nein, wird er neu berechnet, da ich ja jetzt kein Einkommen mehr habe? 3. Mein Exmann hat jetzt geheiratet, wird nun nach der neuen Lohnsteuerklasse berechnet? Das wars erstmal :-), bekomme allerdings auch z.Z.etwas Betreuungsunterhalt für das Kleine (ist das jetzt mein anrechenbares Einkommen???). Es wäre nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da ich sonst nirgends etwas über so einen Fall finden konnte. LG Kajaana
Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 22:02