Hallo Frau Bader, berechnet das Versorgungsamt das Erziehungsgeld für das 1. Kind neu, wenn das Amt den Antrag für das 2. Kind erhalten hat? Wir bekommen unser 2. Kind im März 2003 und erhalten aber für die ersten beiden Lebensjahre (bis 09/2003 noch) das volle Erziehungsgeld für unser 1.Kind. Beim zweiten Kind im März wird es dann so sein, dass das Einkommen sehr viel höher sein wird, als dieses Jahr. Aber zählt nicht auch die Regelung, dass das Einkommen vom letzten Jahr ausschlaggebend ist, wenn man keine Einkommensprognose (Selbstständigkeit)für das Jahr der Geburt abgeben kann? Und sollte es zu einer Nachberechnung für das 1.Kind für das Jahr 2003 kommen, die negativ für uns ausfällt, müssen wir dann zurückzahlen? Danke für Ihre Antwort. Yvonne
Mitglied inaktiv - 24.08.2002, 22:09