Frage: Nach der Geburt

Hallo,ich arbeite in einer Zahnarztpraxis, meine Chefin ist 72 Jahre alt und ich weis nicht wie lange sie noch macht. Ich nehme jetzt schon mindestens 3 Jahren rücksicht zwecks Schwangerschaft,immoment wechseln bei uns die Schwestern wie anderer ihre Schlüpfer, habe es jetzt satt darauf zu verzichten.Wenn ich Schwanger werde - ich möchte gerne 1 1/1 - 2 Jahre zu Hause bleiben und in der Zeit hört sie auf. Muß mich dann ihr Nachfolger übernehmen oder kann ich mir dann etwas neues Suchen? Lg Nadine

von lieblingsmutti am 04.02.2014, 16:59



Antwort auf: Nach der Geburt

Hallo, der Vertrag bleibt bestehen und der Nachfolger tritt in den Vertrag genauso ein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2014



Antwort auf: Nach der Geburt

Hallo das kann dein Chef naturlich mit dem Nachfolger so vereinbaren. Dann muss er dich erstmal übernehmen.

von CKEL0410 am 04.02.2014, 17:39



Antwort auf: Nach der Geburt

Wenn die Praxis übernommen wird, dann muss Dich der neue Eigentümer mit übernehmen und Du hast nach der EZ ein Anrecht auf die gleiche Stelle wie vor der EZ. Wenn sie ihre Praxis aber einfach aufgibt, dann ist das nicht so. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.02.2014, 19:43



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