Frage:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Sehr geehrte Frau Bader!
Ich habe große finanzielle Sorge bezüglich der kommenden Monate:
Meine Frau hat vor der Schwangerschaft in einem Pflegedienst gearbeitet, war aber sofort nach Feststellung der Schwangerschaft im Berufsverbot. Nach Geburt des Kindes erhielt sie zunächst Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld für insgesamt 1 Jahr. Elternzeit wurde für 2 Jahre beantragt. Da es finanziell nicht ganz gereicht hat, musste meine Frau nach dem Jahr anfangen auf 450 Euro-Basis zu arbeiten. Dies war beim ursprünglichen Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Daher hat sie im gleichen Beruf zum 01.08. bei einem anderen Arbeitgeber angefangen. Unser Sohn wurde am 11.08.2014 geboren. Nun ist meine Frau erneut schwanger. Da sie noch in der Probezeit ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie die Stelle verliert.
Meine Fragen:
Welches Arbeitslosengeld wurde ihr zustehen? Wie berechnet sich das künftige Elterngeld? Haben sie eine Empfehlung, wie wir vorgehen sollten?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung.
Liebe Grüße Michael
von
Michael1978
am 12.08.2015, 10:05
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Hallo,
wenn der Vertrag nicht auf die Probezeit befristet ist, ist sie nicht kündbar. Dann bekommt sie bei einem eine Beschäftigungsverbot weiter den Lohn. Das Arbeitslosengeld berechnet sich dann nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2015
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Ganz entspannt, alles ist gut.
Sie ist schwanger, somit unkündbar und die Probezeit somit bestanden.
Was genau hat sie für einen Vertrag ? Befristet auf die Probezeit oder geht es danach automatisch weiter ?
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 10:32
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Selbst wenn sie nicht arbeitslos wird, wird sie wohl BU geschrieben. Sie wird jetzt 40, hatte schonmal eine späte Fehlgeburt und die letzte Schwangerschaft war auch sehr schwierig mit zahlreichen Blutungen etc.
von
Michael1978
am 12.08.2015, 10:49
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Hat sie beim ersten Arbeitgeber eigentlich gekündigt ?
Wenn nein, dann kann sie ihre erste Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und erhält das gleiche Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind ;-)
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 10:50
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Sie kann gar nicht arbeitslos werden. ! Sie ist schwanger und hat Kündigungsschutz, Probezeit ist damit erledigt.
Ganz ganz sicher !
In der Pflege gibt es meist ein BV, dann ist es bei bei Kind 1 alles.
Entsprechend dem aktuell gültigen Vertrag eben.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 10:52
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Leider hat sie zum 31.07. gekündigt. Wir dachten dies sei notwendig um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können.
von
Michael1978
am 12.08.2015, 10:54
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Autsch. Doof gelaufen.
Wenn sie nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten, dann hätte sie dies auch in Elternzeit machen können.
Zu spät, ihr seid auf jeden Fall finanziell sicher, der Job ist sicher, das Geld ist sicher. Alles gut.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 10:56
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt sie im Berufsverbot also weiter 450 €. Und im Anschluss kann das Elterngeld, aber nur der Mindestsatz von 300 € beantragt werden. Korrekt?
Wann muss sie die Schwangerschaft mitteilen? Sie hat noch keine Bestätigung vom Arzt. Dieser ist noch 1 Woche im Urlaub. Sie hat nur einen Test aus der Apotheke gemacht, der aber eindeutig war.
von
Michael1978
am 12.08.2015, 11:02
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Alles richtig verstanden.
Es wird aber mehr als 300€.
Für jede 20€ die zu 1000€ Einkommen fehlen, bekommt man 1% mehr Elterngeld.
Bei ihr kommen aber auch noch Monate vor Kind 1 dazu, da sie ja bis zum Mutterschutz keine 12 Monate zusammenbekommt, das wird dann durch Zeiten davor ersetzt.
Beispiel : 12x Gehalt addieren und durch 12 teilen = 800€ Durchschnitt.
Fehlen also 200€ zu den 1000€, bedeutet 10% mehr, also würde sie nicht 65% sondern 75% bekommen von den 800€
Und bei Euch kommen noch 10%, mindestens aber 75€ Geschwisterbonus dazu.
Ich hatte auch einen Job mit BV, dieses erhielt ich jeweils ab Sichtung des Herzschlages. Vorher hatte ich eine AU und musste dann alle 3 Tage hin zum gucken.
Wenn es ihr gut geht, dann kann sie aber auch solange arbeiten , wegen Probezeit. Ab Herzschlag kann man von einer intakten Schwangerschaft ausgehen und das Risiko sinkt enorm.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 11:09
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Zunächst vielen Dank für die ausführlichen Auskünfte.
Haben wir mit der Kündigung automatisch auf die übrige Elternzeit verzichtet? Wie wirkt sich dies dann auf den Rentenanspruch aus?
Wenn sie krank geschrieben wird und dann die Kündigung bekommt, erhält sie ein höheres Arbeitslosengeld 1, berechnet aus dem Einkommen vor der Elternzeit. Im Anschluss bekäme sie aber dann wirklich nur 300 € Elterngeld + Geschwisterbonus, da dies Lohnersatzleistungen sind. Stimmt das so?
von
Michael1978
am 12.08.2015, 11:16
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Noch einmal, sie kann nicht gekündigt werden ! Das darf der Arbeitgeber nicht.
Abgesehen davon wäre Dein Gedanke Betrug.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 11:20
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Vorsorglich : wenn sie kündigt bekommt sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Und ja, es wären alles Nullrunden für das neue Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 11:21
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Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Dann habe ich etwas falsch verstanden. Ich habe es so verstanden, dass sie im Falle einer Krankschreibung auch bei Schwangerschaft (noch kein Herzschlag) innerhalb der Probezeit gekündigt werden kann.
von
Michael1978
am 12.08.2015, 11:28
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
Ne, schwanger ist schwanger.
Aber ein positiver Test heißt ja leider noch nicht intakte Schwangerschaft.
Daher sollte man sich absichern und nix gefährden wegen der Probezeit, falls es , was keiner wünscht, zu einem Abgang kommen sollte.
Also Schwangerschaft erst sagen wenn sie gesichert ist und wenn möglich auch arbeiten bis dahin.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 11:36
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos und erneut schwanger
In Ordnung. Dann habe ich alles verstanden. Betrügen würde ich nicht. Ich wollte nur alles genau abklären.
Haben wir auf die übrige Elternzeit mit der Kündigung beim vorherigen Arbeitgeber verzichtet und hat dies Auswirkung auf den Rentenanspruch meiner Frau?
von
Michael1978
am 12.08.2015, 11:43